Gericht untersagt Anleinpflicht für Hunde
Gladbeck/Münster. Mit diesem Urteil hatten wohl selbst Hundehalter nicht gerechnet: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Kommunen verboten, eine pauschal geltende Anleinpflicht für Hunde für Waldgebiete zu erteilen. Damit gaben die Richter einer Frau aus Haan recht, die gegen die Stadt Hilden geklagt hatte.
Das Urteil (AZ 5 A 2601/10) besagt, das Hunde auch unangeleint auf Waldwegen laufen dürfen. Diese Erlaubnis gilt aber weiterhin nicht für Naturschutzgebiete, in denen Hunde grundsätzlich angeleint sein müssen. Und Städte können sehr wohl noch eine Anleinpflicht erlassen, nämlich dann, wenn die betroffene Fläche als so genannter „Erholungswald“ ausgewiesen wird.
Inwieweit das OVG-Urteil auch Auswirkungen für Gladbeck nach sich zieht, mochte Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck noch nicht zu beurteilen. Zunächst werde man das Urteil eingehend durch die Juristen in der Rechtsabteilung prüfen lassen. Schließlich, so schränkte Breßer-Barnebeck ein, gelte die Befreiung von der Anleinpflicht ja nur für Hunde, die ausschließlich auf Waldwegen unterwegs seien. Ob dies dann auch in der Praxis so sei, wollte Breßer-Barnebeck nicht beurteilen.
Auch im Hinblick auf den Bereich des Wittringer Waldes zeigte sich Breßer-Barnebeck zurückhaltend. Das es sich hier um ein bewaldetes Areal handele sei ja unbestritten, so der Stadtsprecher. Geklärt werden müsse, ob das gesamte Gelände den Anforderungen eines „Erholungswaldes“ gerecht werde.
Für Gesprächsstoff sorgt das Urteil aus Münster allemal. Spätestens dann, wenn es zu einem Zwischenfall mit einem Hund kommt, der unangeleint in einem Waldstück unterwegs war...
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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