Gericht untersagt Anleinpflicht für Hunde

Ein - sicher für viele Bürger überraschendes - Urteil fällte jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Demnach dürfen Kommunen für Waldstücke keine generelle Anleinpflicht für Hunde verhängen.  Welche Auswirkungen der Richterspruch auf Gladbeck hat, ist noch nicht ganz klar. | Foto: Katrin Brechbrühler/pixelio.de
  • Ein - sicher für viele Bürger überraschendes - Urteil fällte jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Demnach dürfen Kommunen für Waldstücke keine generelle Anleinpflicht für Hunde verhängen. Welche Auswirkungen der Richterspruch auf Gladbeck hat, ist noch nicht ganz klar.
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Gladbeck/Münster. Mit diesem Urteil hatten wohl selbst Hundehalter nicht gerechnet: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Kommunen verboten, eine pauschal geltende Anleinpflicht für Hunde für Waldgebiete zu erteilen. Damit gaben die Richter einer Frau aus Haan recht, die gegen die Stadt Hilden geklagt hatte.

Das Urteil (AZ 5 A 2601/10) besagt, das Hunde auch unangeleint auf Waldwegen laufen dürfen. Diese Erlaubnis gilt aber weiterhin nicht für Naturschutzgebiete, in denen Hunde grundsätzlich angeleint sein müssen. Und Städte können sehr wohl noch eine Anleinpflicht erlassen, nämlich dann, wenn die betroffene Fläche als so genannter „Erholungswald“ ausgewiesen wird.

Inwieweit das OVG-Urteil auch Auswirkungen für Gladbeck nach sich zieht, mochte Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck noch nicht zu beurteilen. Zunächst werde man das Urteil eingehend durch die Juristen in der Rechtsabteilung prüfen lassen. Schließlich, so schränkte Breßer-Barnebeck ein, gelte die Befreiung von der Anleinpflicht ja nur für Hunde, die ausschließlich auf Waldwegen unterwegs seien. Ob dies dann auch in der Praxis so sei, wollte Breßer-Barnebeck nicht beurteilen.

Auch im Hinblick auf den Bereich des Wittringer Waldes zeigte sich Breßer-Barnebeck zurückhaltend. Das es sich hier um ein bewaldetes Areal handele sei ja unbestritten, so der Stadtsprecher. Geklärt werden müsse, ob das gesamte Gelände den Anforderungen eines „Erholungswaldes“ gerecht werde.

Für Gesprächsstoff sorgt das Urteil aus Münster allemal. Spätestens dann, wenn es zu einem Zwischenfall mit einem Hund kommt, der unangeleint in einem Waldstück unterwegs war...

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Uwe Rath aus Gladbeck

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6 Kommentare

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Jennifer Holl aus Dorsten
am 27.07.2012 um 14:30

Was ich damit sagen wollte ist, dass jeder etwas zu "kacken" hat. (schönes Wortspiel..;-)) Ob es wie hier die Hunde sind, oder woanders die Raucher oder die rücksichtslosen Radfahrer, die Jugendlichen ohne Benehmen, die Kinder die zu laut sind....Der eine regt sich über dies auf, der andere wieder über was anderes. Natürlich kann man alles über Gesetze regeln, aber dann leben wir nicht mehr frei und relativ selbstbestimmt. Jeder sollte einfach mal vor seiner eigenen Tür kehren und im gewissen Rahmen verständnisvoller mit seinen Mitmenschen umgehen. Dazu gehört natürlich auch, dass wenn der Hund nicht auf Komando Fuß läuft, der Halter Ihn kurzfristig am Halsband nimmt und an den Spaziergängern vorbei führt und erst dann wieder laufen lässt ;-)

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Wolfgang Kill aus Gladbeck
am 27.07.2012 um 14:37

ach ja, Frau Holl,

" jeder sollte mal.... "

was wäre das ( wieder ) für eine heile Welt ... ; d a s werde ich in diesem Leben nicht mehr erleben ; :-))
so jetzt aber wirklich -Ende-zum HundeKackThema; schönes WE lieber .. und GlückAuf

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Frank Behr aus Gladbeck
am 22.10.2012 um 13:27

Ich, Langstreckenläufer, bin kürzlich von Essen nach Gladbeck gezogen. In Essen war es mir durch die vielen u.a. in Wäldern frei laufenden Hunde, die natürlich alle nur spielen wollten, schlicht unmöglich zu trainieren, so dass ich mir sogar ein Laufband kaufen musste. Kurz: Die Freiheit der Hunde ist die Unfreiheit der Menschen. Der Schutz der Menschen wäre daher oberste Pflicht der Justiz.

Das "überraschende Urteil" reiht sich aber in eine Kette vieler Richtersprüche ein: Ob ein Neu-Professor am ersten Tag seiner Arbeit sofort gegen sein "zu niedriges Gehalt" klagt und er erst vor dem Verfassungsgericht "Recht" bekam (dort sitzen hauptsächlich Professoren), ob das Verfassungsgericht nach vielen anders lautenden Urteilen das Gesetz zur Pendlerpauschale kippt (die Richter waren mehrheitlich Pendler) oder ob die Richter die "richterliche Freiheit" zu ihren Gunsten extrem frei, neu definieren - das "Recht" scheint für die Beamten in Roben ein Selbstbedienungsladen zu sein.

Von daher stellt sich bei einem solchen Urteil eigentlich nur eine Frage: Wie viele der vorsitzenden Richter haben einen Hund und wohnen in Waldnähe? Mit Gewissheit die Mehrheit der dort anwesenden Robenträger.