Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt Hamm für "INLOGPARC"
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Normenkontrollantrag der „Bürgergemeinschaft gegen die Zerstörung der Weetfelder Landschaft e. V.“ gegen den Bebauungsplan „INLOGPARC südlicher Teil“ der Stadt Hamm mit Urteil vom 20. Januar 2012 abgelehnt. Der angefochtene Bebauungsplan ist Teil eines von der Stadt Hamm und der Gemeinde Bönen aufgestellten interkommunalen Planungskonzepts. Dieses zielt auf die Entwicklung eines...