Kleve. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kleve berät in seiner Sitzung am Donnerstag, 02. Mai, um 17.45 Uhr im Ratssaal des Rathauses unter anderem über den Bebauungsplan am Minoritenparkplatz.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Sitzung als Zuhörer/innen beizuwohnen.
Ziel des eingeleiteten Verfahrens ist es, den Bereich um den Minoritenparkplatz in der Klever Innenstadt neu zu ordnen und einer, der Zentrumslage angemessenen, Bebauung zuzuführen. Nach Vorgaben des Klever Rates wurden Eckpunkte für eine Entwicklung des Minoritenparkplatzes aufgestellt. Aus diesen Eckpunkten wurden Bebauungsvarianten erarbeitet. In der frühzeitigen Beteiligung wurden drei verschiedene Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt und, unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen, ein neuer Entwurf erstellt.
Dieser Entwurf zeigt eine verlängerte und verbreiterte Wallgrabenzone auf. Die verbliebenen zwei Baufenster werden hinter die innere historische Stadtmauer zurückgesetzt. Damit nimmt die Bebauung die Altstadtstruktur wieder auf. Im historischen Zwischenraum zwischen innerer und äußerer Stadtmauer soll eine Wegeverbindung zwischen Haus Koekkoek und dem ehemaligen Bensdorpgelände aufgenommen und neu geschaffen werden. Zusätzlich wird hier auch die Verbindung zur Hochschule gestärkt.
Hinter der äußeren Stadtmauer soll die vorhandene öffentliche Grünfläche (Wallgrabenzone) verlängert und bis an die äußere Stadtmauer verbreitert werden. Die Wallgrabenzone soll als Erholungsfläche und Treffpunkt der Öffentlichkeit dienen.
Der Rathausplatz bietet genügend Möglichkeiten für Veranstaltungen und Aktionen. Der Platz am Netelenhorst bietet dem Denkmal ausreichend Raum und verbindet so die neuen Baufenster mit der Herzogstraße.
Im vorgesehenen sogenannten Kerngebiet können verschiedene innenstadttypische Nutzungen, wie Handelsbetriebe und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur entstehen.
Der Bebauungsplan stellt ein Bauangebot dar. Er gibt den Rahmen für eine weitere Entwicklung vor. Im Bebauungsplanverfahren werden beispielsweise keine Regelungen zu Stellplätzen, der baulichen Ausnutzbarkeit der Flächen oder zur Gestaltung öffentlicher Grünflächen getroffen. Diese sind in möglichen darauffolgenden vertraglichen und baugenehmigungsrechtlichen Verfahren zu fixieren.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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