Wer sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten wirksam ausüben möchte, muss beizeiten Vorsorge treffen. Nur so kann in Situationen, in denen man seinen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann, gehandelt werden, wie man es selbst gerne möchte. Rechtsanwalt Uwe Kasimir informiert am Mittwoch, 24. November, 18 Uhr, in der Volkshochschule (VHS) im Kulturzentrum, Willi-Pohlmann-Platz 1, darüber, was in welcher Form zu tun ist, wenn seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprochen werden soll. Das Entgelt beträgt 6 Euro.
Anmeldungen nehmen die Geschäftsstellen der VHS, Tel. 02323/16-2920 und 02323/16-3584, entgegen.
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.