Rechtzeitig Vorsorge treffen, nicht nur in gesundheitlicher, sondern auch in gesetzlicher Hinsicht, ist wichtiger denn je.
Die KAB Heilig-Geist-St. Aldegundis möchte durch einen Informationsabend den nötigen Anstoß geben.
Am Mittwoch, 25. April 2012 steht ab 19.00 Uhr im Aldegundis-Pfarrheim
Herr Edmund Verbeet, Direktor des Amtsgerichtes Emmerich, als Referent
zum Thema: „Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht“ zur Verfügung.
Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind alte Menschen.
Eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nötig werden, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund.
Weiterhin regelt es, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann.
Auch auf die sogenannte Vorsorgevollmacht wird thematisiert, u.a. die Formulierung einer solchen Vollmacht.
Dieser Informationsabend soll ermuntern, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen und zu bestimmen, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll.
Neben den KAB-Mitgliedern sind alle Interessenten recht herzlich eingeladen.
Autor:Johannes Looman aus Emmerich am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.