Markenrecht: Abmahnung bei Markenrechtsverletzung

Vorsicht bei der Schnäppchenjagd im Internet: im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung
  • Vorsicht bei der Schnäppchenjagd im Internet: im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung
  • hochgeladen von Aline Krause

Auch im Jahr 2016 werden Verbraucher oder Gewerbetreibende wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Eine Abmahnung, ob berechtigt oder nicht, sollte grundsätzlich ernst genommen und nicht links liegen gelassen werden. Auf ein Abmahnschreiben wegen einer Markenrechtsverletzung sollte auch unbedingt reagiert werden – sonst kann es teuer werden.

Vorsicht beim Online-Shopping bzw. der Schnäppchenjagd auf Verkaufsplattformen. Im schlimmsten Fall kann es beim Kauf eines Plagiats zu einer Verletzung des Markenrechts kommen. Auch wenn es dem Käufer nicht bewusst ist, dass es sich um eine Produktfälschung handelt.

Markenrecht bedeutet, dass der Inhaber einer Marke diese im Markenregister eintragen ist und sich damit einen Schutz vor Plagiaten inne hat. Der Inhaber einer Marke besitzt somit das alleinige Recht die Marke zu nutzen. Zum Beispiel um das Image der eigenen Firma zu stärken oder Produkte bzw. DIenstleistungen auf dem Markt zu etablieren. Wer eine rechtlich geschützte Marke ohne Einverständnis des Markeninhabers verwendet, begeht eine Markenrechtsverletzung. Eine solche Verletzung kann bereits dann möglich sein, wenn Ähnlichkeiten zur eingetragenen Marke bestehen, insbesondere wenn eine Verwechslungsgefahr zur eingetragenen Marke besteht. Oft finden solche Verletzungen auf populären Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon statt. Im Rahmen dieser Seiten präsentieren Verkäufer ihre Produkte, in deren Produktbeschreibungen kann es unter Umständen zu Markenrechtsverletzungen kommen.

Beispiel: ein Schnäppchen wird auf einer der genannten Verkaufsplattformen entdeckt. Eine Markenuhr, die sonst mehrere tausend Euro kostet zum Spottpreis. Doch handelt es sich dabei nicht um Originalware, sondern um ein Plagiat. Sollte diese Ware geordert werden, könnte der Zoll das Produkt beschlagnahmen und vor Ankunft aus dem Verkehr ziehen. Insbesondere für Händler ist dies strafrechtlich relevant. Ein Weiterverkauf von Plagiaten ist strafbar. Daraus kann eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Markenrecht erfolgen.

Formen des Markenrechts

Es gibt verschiedene Formen von Markenrechten

- als Wortmarke
- als Bildmarke
oder als Wort und Bildmarke
- als Hörmarke
oder andere Markenformen

Abgemahnt wegen Markenrechtsverletzung

Die Abmahnung dient in der Regel dazu, dass der Verletzer einer Marke die Markenrechtsverletzung unterlässt und dementsprechend für den dadurch entstandenen Schaden aufkommt. Ebenfalls soll er für die Einschaltung einer Kanzlei die Rechtsverfolgungskosten übernehmen. Zudem hat der Inhaber der Marke ein Anspruch auf Auskunft.

Der Abgemahnte wird meist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert; zudem soll er Auskunft über den Verletzungsumfang erteilen. Es gibt Abmahnungen, in der eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Wichtig: bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann es möglich sein, dass diese von vornherein bei wiederholten Markenverstößen eine festgeschriebene Vertragsstrafe beinhaltet. Eine Unterlassungserklärung sollte demzufolge grundsätzlich nicht voreilig unterzeichnet werden, denn diese kann zu weitgehend sein und unpräzise formuliert sein.
Auch da sollte der Abgemahnte nicht voreilig sich irgendwelche sogenannte „modifizierte“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet ziehen. Die rechtlichen Konsequenzen könnten erheblich sein! Wenn dem geforderten Unterlassungsanspruch nicht genüge getan wird, kann der Markeninhaber diesen gerichtlich geltend machen. Aufgrund der hohen Gegenstandswerte können dadurch für den Abgemahnten enorme Kosten entstehen.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Der Abgemahnte sollte sich grundsätzlich rechtlichen Rat einholen. Die gesetzten Fristen in der Abmahnung sollten durch den Abgemahnten unbedingt beachtet werden - in der Regel nur wenige Tage. Ob eine Abmahnung berechtigt ist - insbesondere der Vorwurf - kann durch einein Rechtsanwalt geklärt werden. Ebenso kann ein Rechtsanwalt dabei behilflich sein, bei den Verhandlungen die Höhe der geltend gemachte Forderung zu reduzieren.

Autor:

Aline Krause aus Essen-Süd

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