Bald heißt es: Friedhof a. D.
Dass nur der Tod umsonst ist, das ist ein längst entlarvter Trugschluss. Ein Gegenbeispiel: Die Stadt wird aus Kostengründen den Schonnebecker Friedhof an der Friedhofstraße außer Dienst stellen. Wer Angehörige zur letzten Ruhe auf einem Friedhof bettet, der muss gemäß Kommunalabgabengesetz eine Gebühr entrichten; die gesammelten Gebühren sollten eigentlich die Betriebs- und Erhaltungskosten der Einrichtung decken. In Essen ging die Rechnung zuletzt aber weniger auf: Rund 2,5 Millionen Euro...