Schlag gegen Schwarzarbeit in Emmerich
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und Beschäftigung

Bei einer Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit am unteren Niederrhein trafen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Emmerich, auf einem Betriebsgelände sieben ukrainische Staatsangehörige bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte an.

Die Beamten prüften, ob die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel Zahlung des Mindestlohns, Meldung zur Sozialversicherung, gültige Arbeitsgenehmigung, erfüllt wurden. Während der Personenerfassung stellte sich heraus, dass sich sieben ukrainische Arbeitnehmer nicht ausweisen und sich nicht auf Deutsch verständigen konnten.
Drei der Ukrainer hatten laut Zoll-Mitteilung gar keine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Die anderen vier durften sich nur zu touristischen Zwecken für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, da diese lediglich über polnische Visa verfügten. Mit Arbeitsaufnahme erlischt diese Berechtigung.

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit leiteten gegen die angetroffenen Personen jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Unter Zuhilfenahme von Dolmetschern wurden die Personen vernommen und für Folgemaßnahmen der Ausländerbehörde übergeben. Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf
ausländerrechtliche Verstöße eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Emmerich des Hauptzollamts Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kleve

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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