"Rechtliche Betreuung - Vorsorgevollmacht" - Anscheinend ein Tabuthema
Während einer Veranstaltung der KAB Heilig-Geist-St. Aldegundis gab Herr Edmund Verbeet, Direktor des Amtsgerichts Emmerich am Rhein, den zahlreichen Teilnehmern wertvolle und gut verständliche Informationen zum Thema: „Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht“.
Gesundheitliche Vorsorge wird u. a. durch die Krankenkassen in den Fokus gestellt. Die rechtliche Vorsorge scheint nach wie vor ein Tabuthema zu sein, denn nur etwa 9 Millionen Bundesbürger haben eine Vorsorgevollmacht.
Die KAB möchte durch diese Mitteilung alle Mitbürger sensibilisieren, denn treffen kann es jeden von uns, zu jeder Zeit.
Unabhängig vom Lebensalter kann eine rechtliche Betreuung für eine volljährige Person erforderlich werden, wenn die betroffene Person – etwa infolge eines Unfalles - ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Bei den zu regelnden Angelegenheiten kann es sich zum Beispiel handeln um Fragen des Aufenthaltes, der Finanzen oder der Gesundheit und der medizinischen Versorgung. Eine vom Amtsgericht anzuordnende rechtliche Betreuung ist aber nach dem Gesetz dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person zu guter Zeit eine Vorsorgevollmacht errichtet hat.
Eine Vorsorgevollmacht bedarf der schriftlichen Form. Wurde eine Vorsorgevollmacht erstellt, obliegt die Wahrnehmung der Interessen dem in der Vollmacht genannten Bevollmächtigten. Zwar kann der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen, jedoch nur solange er im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Man sollte daher sehr genau überlegen, wen man zum Bevollmächtigten benennt. Während nämlich der Betreuer dem Gericht gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet ist, unterliegt der Bevollmächtigte keiner Kontrolle.
Weitere Informationen der Bundes- und Landesjustizbehörden sind unter folgenden Links im Internet abrufbar:
http://www.bmj.de/DE/Service/Broschueren/_doc/_broschueren_1_3.html?nn=1470424
http://www.jm.nrw.de/BS/rechta_z/B/Betreuungsrecht/index.php
Broschüren und Flyer können unter auch der Rufnummer 0180 3 100 110 (9 Cent/min) beim Justizministerium des Landes NRW angefordert werden.
Fragen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht beantworten Experten jeden ersten Donnerstag im Monat von 15.00 bis 16.30 unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min).
Autor:Johannes Looman aus Emmerich am Rhein |
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