Erneut Maskenpflicht auf der Promenade am Wochenende
Pflicht gilt für Fußgänger und Radfahrer

Aus Infektionsschutzgründen gilt am Osterwochenende die Maskenpflicht auf der Promenade. | Foto: Peter Gerber
  • Aus Infektionsschutzgründen gilt am Osterwochenende die Maskenpflicht auf der Promenade.
  • Foto: Peter Gerber
  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Die Stadt Emmerich am Rhein erwartet für das bevorstehende Osterwochenende eine erhöhte Besucherzahl an der Rheinpromenade. Mindestabstände werden nicht durchgehend eingehalten werden können.

Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung für den Zeitraum von Karfreitag, 2. April bis einschließlich Ostermontag, 5. April, im Zeitraum von 10 Uhr bis 18 Uhr eine Maskenpflicht auf der Rheinpromenade und im Rheinpark angeordnet. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und Radfahrer.
Die Kommunalbetriebe passen die entsprechende Beschilderung auf der Promenade, im Rheinpark und an den Zuwegen entsprechend an.
Es genügt, wenn die Besucher eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske") tragen. Kinder, die noch keine Schule besuchen, sind von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Einhaltung der Regelung am Wochenende überwachen.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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