Stadt Emmerich appelliert an Bürger
Osterfeuer sind ausdrücklich untersagt - Bußgelder drohen
Die Stadt Emmerich am Rhein weist darauf hin, dass nach dem Erlass des NRW-Umweltministeriums auch in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt ist.
Die Untersagung erfolgt auf Grundlage des in der Coronaschutzverordnung festgelegten Veranstaltungs- und Zusammenkunftsverbot. Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung weist darauf hin, dass daher keine Anmeldungen von Osterfeuern für das Jahr 2021 entgegengenommen werden.
Grünschnitt korrekt entsorgen
Der für die Osterfeuer gesammelte Grünschnitt darf, soweit er nicht anderweitig verwertbar ist, dem Boden durch Schreddern, Ausbreiten und Liegenlassen, Einarbeiten, Kompostieren oder durch ähnliche Verfahren unter Vermeidung von Geruchsbelästigungen wieder zugeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Entsorgung über die Grünschnittannahmestelle der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein. Es ist ausdrücklich verboten, die Osterfeuer kontrolliert und ohne Publikum abbrennen zu lassen. In diesem Fall würde es sich um eine unzulässige Grünschnitt- und Abfallentsorgung handeln.
Sofern im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen Osterfeuer festgestellt werden, wird ein Bußgeldverfahren gegen die verantwortliche Person eingeleitet. Darüber hinaus werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung gestellt.
Die Stadt Emmerich am Rhein appelliert eindringlich an die Bevölkerung, das Verbot zu beachten.
Autor:Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.