Offenlage: Planergänzung zum Schienenausbau im Bereich Emmerich-Praest
Die Deutsche Bahn Netz AG hat ein Planfeststellungsverfahren für den dreigleisigen Ausbau der Strecke Emmerich – Oberhausen beantragt und ergänzt aktuell die Planung für den Bereich Emmerich-Praest (Planfeststellungsabschnitt 3.3)
Geplant ist der Bau eines zusätzlichen dritten Gleises parallel zur vorhandenen Eisenbahnstrecke. Im Bereich Emmerich-Praest betrifft das einen rund 4,5 Kilometer langen Streckenabschnitt, der durch den Stadtteil Praest verläuft und den Haltepunkt Praest umfasst. Die bisherige Planung wird nun um einen so genannten wasserrechtlichen Fachbeitrag ergänzt. Dieser stellt dar, dass die vorgelegte Planung eine Verschlechterung der Qualität der betroffenen Gewässer ausschließt und der fristgerechten Erreichung eines guten Gewässerzustandes gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nichts entgegensteht.
Die Planunterlagen zum wasserrechtlichen Fachbeitrag sowie weiteren geringfügigen Änderungen werden vom 24. Januar bis einschließlich 23. Februar 2022 öffentlich ausgelegt. Sie sind über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (http://url.nrw/offenlage) und auf der Homepage der Stadt Emmerich a.R. (https://www.emmerich.de) sowie zusätzlich im Rathaus der Stadt Emmerich, Geistmarkt 1, Raum 207, für alle Interessierten einsehbar. Terminabsprachen können unter der Telefonnummer 02822 751532 (Nicole Jansen) oder per E-Mail (nicole.jansen@stadt-emmerich.de) vereinbart werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen gilt für den Eintritt ins Rathaus Emmerich eine 3G-Nachweispflicht sowie das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske.
Einwendungen können bis einschließlich 9. März 2022 schriftlich an die Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, sowie an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, adressiert werden.
Zum Verfahren
Gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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