Tötung der Straßenhunde zur Populationsreduzierung

Stray Dog Control Program

Aus der Leitlinie 2010 lässt sich erkennen, dass es um die Kontrolle der Hundepopulation ohne unnötige Leiden, durch Reduzierung der streunenden Hunde geht. Als streunend bezeichnet man einen Hund, wenn er sich nicht unter menschlicher Kontrolle befindet und er somit keinen Besitzer hat.
Hunde ohne Besitzer können human eingeschläfert werden.
Veterinärbehörden wird die Verantwortung für Überwachung und Durchführung tierseucherechtlicher Maßnahmen übertragen. Die Hundepopulation soll soweit reduziert werden, das Lebensraum, Ressourcen wie Wasser, Nahrung, Unterschlupf, und die Akzeptanz von Menschen aus dem Umfeld, dies zulassen. Tiere die wieder ausgesetzt werden, sind gesund, Tollwut geimpft und kastriert. Die Belastung für die Umwelt durch Hunde die Abfall durchsuchen und das Trinkwasser verschmutzen soll reduziert werden.
Die NGOs, soll sich um die Finanzierung der Projekte kümmern, insbesondere in armen Ländern. Das Dog Control Program soll einen langfristigen Nutzen haben. Die Leitlinie umfasst:
- Freigängerhunde mit Besitzer
- Ausgesetzte Hunde
- Unkontrollierte Hundezucht
- Herrenlose Hunde
Die Gesamtkosten die erforderlich sind um das Problem zu lösen, sollen noch ermittelt werden.

Die Gesetzgebung soll folgende Punkte umfassen:
- Kennzeichnung und Lizensierung von Eigentum
- Tollwut Impfung
- Chirurgische Eingriffe
- Steuerung der Hundebewegung im Inland
- Steuerung der Hundebewegung International
- Kontrolle gefährlicher Hunde
- Gewerbliche Hundeproduktion
- Tierheime
- Tierschutz
- Fang und Tötungsmethoden
Die Menschen sollen informiert werden wie sie sich Hunden gegenüber zu verhalten haben, um Bissverletzungen zu reduzieren. Kastrationen für Privat Besitzer sollen bezuschusst werden oder Kastrationen preiswerter gemacht werden. Die Sterilisation soll durch chirurgischen Eingriff, chemische Sterilisation und chemische Verhütungsmittel herbei geführt werden. Die Gemeinden sollen die Hunde sammeln und unter ihre Kontrolle bringen. Ein Management soll die Hunde aus den Gemeinden entfernen. Die Aufbe-wahrungszeit beträgt 7- 10 Tage, in der etwaige Besitzer ihre Tiere zurückfordern können. In dieser Zeit können die Tiere auch neuen Besitzern zugeführt oder zur Adoption abgeboten werden. In dieser Zeit können Kastrationen erfolgen von Tieren die wieder ausgesetzt werden, in einem für die Umwelt verträglichen Maß. Alle verbleibenden Tiere sollen getötet werden. Bestehende Nahrungsquellen für die Tiere, wie Mülldeponien, Schlachthöfe, Müllcontainer, sollen gesichert werden. Populationsreduzierung durch Aushungern. Der Leinenzwang und Räumliche Einschränkungen für Hunde mit Besitzer, sollen eingeführt werden, durch Einsperren und Leinenzwang.
Das Gesetz soll humane Bedingungen für Haustieren in Einzelhandelsgeschäften, im Großhandel, im Hundehandel bei Transporten, in der Forschung oder bei Ausstellungen und dem kommerziellen Tierhandel garantieren. Es sollen Normen und Standards entwickelt werden für Personen die mit den Tieren umgehen. Händler und Züchter sind zu Aufzeichnungen und zur Angabe von Quellen woher die Tiere stammen, verpflichtet. Hundehalter sollen geschult werden.
Möglichkeiten zur Tötung:
- Vergasen mit Co²
- Barbiturate
- Intravenös
- Intrakardial
- Erschießen

Aber was passiert mit den zig tausend Kadavern? Diese werden wirtschaftlich effizient entsorgt. Mehr dazu finden sie unter http://izt.jimdo.com/dog-control-program/

Gabriele Hilbig

Autor:

Gabriele Hilbig aus Emmerich am Rhein

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