Rigide Eingriffe an der B 220 in Emmerich durch "Straßen NRW"

Solche Kahlschläge darf es angesichts des Artensterbens nicht mehr geben! Das sollten die Abgeordneten in Düsseldorf bei der Beratung des neuen Naturschutzgesetzes NRW dringend berücksichtigen! - Foto hier als Beispiel: Legden-Asbeck (info@heckenschutz.de )
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Rigide Eingriffe an der B 220 in Emmerich(Nähe Rheinbrücke) durch "Straßen NRW" - Lokalzeit Duisburg, WDR Fernsehen, 12.2.2016:
Der Landesbetrieb "Straßen NRW" hat über 400 Meter in einem "Kahlschlag" alle Bäume entfernen lassen
(u.a. fast 90 cm starke Bäume). Nach einem Protest der Bürger beim Kreis und bei der Landesregierung
hat auch das NRW-Umweltministerium den "immensen Unmut" vieler Menschen über die "rigiden Eingriffe"
geteilt und eine Prüfung versprochen. Doch schon vor ca. 2 Jahren hat Straßen NRW ein Waldstück an der A3 bei Emmerich
radikal entfernen lassen. In der "Lokalzeit Dusiburg" fragt der Journalist (Michael Jung): "Ist Straßen NRW ein Wiederholungstäter?" (zum Film: http://www1.wdr.de/studio/duisburg/lokalzeit/videolokalzeitausduisburg1712-videoplayer.html#)

Der Arbeitskreis Heckenschutz meint dazu: Nicht nur das. Diese Praxis der Kahlschläge, der vollendeten Tatsachen,
der Massaker an Heckengehölzen und der unsinnigen und übertriebenen Abastungen von Straßenbäumen hat seit vielen
Jahren System an den Landes- und Bundesstraßen überall im Land. Es gibt zwar 10 eigene wunderbare "Regeln der Gehölzpflege"
(http://www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege.html#h33) und "Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und
Landesstraßen in NRW" (http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/richtlinien_zur_gehoelzpflege.pdf),
doch man hält sich eher nicht daran. Viele vergebliche Anzeigen und Beschwerden in den letzten Jahren an die Verwaltung und Ministerien sind bisher
abgewimmelt worden. Immer gibt man vor, eine Pflege des "Straßenbegleitgrüns" angelehnt an die Vorgaben des Naturschutzrechts
machen zu wollen, dann findet man aber auch immer wieder die passende Ausrede und kommt zuletzt mit dem Totschlagargument
"Verkehrssicherung".
Wie das Beispiel Emmerich jetzt wieder zeigt, kann eine Änderung oder überhaupt erst eine Berichterstattung über diese Landschaftsschändungen
nur durch massive Bürgerproteste kommen. Das bestehende Umweltrecht ist zu schwach und sorgt nicht dafür, dass Untere Natuschutzbehörden
und Staatsanwaltschaften von sich aus tätig werden (können). Wir brauchen ein wirksames Umweltrecht in NRW!
- Arbeitskreis Heckenschutz: http://www.hecke.wg.vu
Jürgen Kruse
T: 02566-9709087
www.hecke.wg.vu
info@heckenschutz.de
15.2.2016

Autor:

Jürgen Kruse aus Schermbeck

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