Jetzt ist Emmerich dran
Die Deutsche Bahn AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt in Essen die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt „Emmerich“ der Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen eingereicht. Der Abschnitt umfasst rund 7,3 Kilometer und reicht vom heutigen Bahnübergang „Schwarzer Weg“ bis westlich des Bahnübergangs „Felix-Lensing-Straße“.
Hier sollen die Züge zukünftig ein weiteres Gleis nutzen können. Es handelt sich um das elfte von insgesamt zwölf Planfeststellungsverfahren an dieser Ausbaustrecke. In diesem Planfeststellungsabschnitt (PFA 3.4) verläuft das neue dritte Gleis vom Anfang des Abschnitts bis zum Bahnhof Emmerich rechts, also nordwestlich der heutigen Gleise. Ab dem Bahnhof Emmerich wird das neue Gleis dann auf der anderen Seite der heutigen Gleise errichtet. Im Bahnhof Emmerich ist kein zusätzliches Gleis erforderlich.
Vier neue Bauwerke
Im Einzelnen sind im PFA 3.4 vier neue Bauwerke vorgesehen. Der heutige Bahnübergang „Löwentor“ wird durch zwei neue Bauwerke ersetzt. Neben einer Eisenbahnüberführung (EÜ), die die Gleise über eine neue Straße führt, ist eine neue Eisenbahnüberführung über einen Fußgänger-und Radweg geplant. Diese beiden neuen Bauwerke machen auch umfangreiche Änderungen des Straßennetzes notwendig, so muss zum Beispiel ein neuer Kreisverkehr errichtet werden. Für den Bahnübergang „`s-Heerenberger Straße“ ist ebenfalls eine Eisenbahnüberführung an gleicher Stelle geplant. Der Bahnübergang „Borgheeser Weg“ wird auch durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt. Diese beiden Überführungen werden aufgrund ihrer Höhe nur für PKW nutzbar sein.
Die heute bereits bestehenden Bauwerke (EÜ „Löwenberger Landwehr“, EÜ „Weseler Straße“, EÜ „van-Gülpen Straße“, EÜ „Kämpchenstraße“, EÜ „Ingenkampstraße“ sowie die Fußgängerüberführung „Nierenberger Straße“ und die Straßenüberführung „Klever Straße“) werden für das dritte Gleis erweitert bzw. neu gebaut.
Übergänge geschlossen
Die Bahnübergänge „Jahnstraße“ und „Felix-Lensing Straße“ werden geschlossen und mit neuen Wegen bzw. Straßen an die anliegenden Querungsmöglichkeiten angebunden. Darüber hinaus sind durch die DB AG umfangreiche Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen geplant.
Nach Prüfung des Antrags der Bahn hinsichtlich Inhalt und Umfang übergibt das Eisenbahn-Bundesamt die Unterlagen an die Bezirksregierung Düsseldorf, die in dem Verfahren zuständige Anhörungsbehörde, zur späteren Offenlegung in der betroffenen Kommune. Im Rahmen dieser Offenlegung können sich alle Betroffenen über die Planung informieren und ihre Anregungen und Einwände zu dem Ausbauvorhaben einbringen. Bevor die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme in der Kommune offengelegt werden, informiert die Bahn im Rahmen einer Veranstaltung interessierte Bürger über den genauen Ablauf des Verfahrens und die Planungen in dem Abschnitt.
Autor:Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein |
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