Am 31. Juli ist es endlich soweit

Ortsvorsteher Albert Jansen und Vertreter der Verwaltung freuen sich darauf, dass der Schwerlastverkehr nicht mehr durch die Schmidtstraße fährt. Foto: Jörg Terbrüggen
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Ortsvorsteher Albert Jansen muss sich immer wieder fragen lassen, wann denn nun endlich die Sperrung der Schmidtstraße für den Schwerlastverkehr kommt. Antwort kam jetzt von der Stadtverwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme ist für den 31. Juli geplant.

Bereits seit Jahren steht bezüglich des Verkehrsaufkommens im Ortskern Elten eine Diskussion zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW im Raum. Von Seiten der Stadt Emmerich a. Rh. wurde das hohe tägl. Verkehrsaufkommen in der Schmidtstraße (circa 6.500 Kfz einschließlich 160 Lkw) angeführt und Abhilfe eingefordert, von Seiten des Landesbetriebes wurde als Straßenbaulastträgerin auf die Klassifizierung der Straße und die Bedeutung im Netz, sowie die Verhältnismäßigkeit verwiesen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht keine Sperrungen für bestimmte Verkehrsarten einer Landesstraße vor, da dies einer Entwidmung entsprechen würde.
Ab 2010 wurde durch Veranlassung der Stadt Emmerich am Rhein durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) in der Schmidtstraße Luftimmissionen (Feinstaub und Stickstoffdioxid NO2) gemessen. Diese Messungen ergaben für den Parameter Feinstaub eine Überschreitung des zulässigen Tageswertes von 50 µg/m³ an 34 Tagen. Die maximal zulässige Anzahl von 35 Tagen wurde nicht erreicht, es lag somit keine Grenzwertüberschreitung vor. Für den Parameter Stickstoffoxid NO2 wiesen die Messungen in 2011 und 2012 jedoch anhaltende Überschreitungen des zulässigen Jahresgrenzwertes (40 µg/m³) um 1 µg/m³ mit 41 µg/m³ auf.
Hieraus ergab sich ein gesetzlich verankerter Handlungsbedarf zum Schutze der Bevölkerung. Das Ergebnis beinhaltet die vorübergehende Sperrung der Schmidtstraße (L472) für Lkw über 3,5 Tonnen unter Beibehaltung der Immissionsmessungen. Nach Berechnungen des LANUV wird mit dieser Maßnahme die Einhaltung des NO2-Grenzwertes erreicht.
Im Zuge der Abwägungen wurde ebenfalls die aus der Sperrung heraus resultierende Umleitungsstrecke untersucht. Diese ergab, dass die gesamte Strecke auf niederländischem Hoheitsgebiet über die N 812, N 336 und N 811 durch Lkw zu befahren ist und über getrennte Nebenanlagen verfügt. Durchfahrtsbeschränkungen für Lkw bestehen nicht.
Die betroffenen niederländischen Gemeinden Rijnwaarden, Zevenaar sowie die Provinz Gelderland und Rijkswaterstaat wurden über die Luftreinhalteplanung zum Schutz der Eltener Bevölkerung informiert und gebeten auf niederländischem Gebiet eine entsprechende Beschilderung zu installieren. Die Beschilderung der Sperrung wird durch die Stadt Emmerich als Straßenverkehrsbehörde angeordnet und durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträgerin auf der Landesstraße und der Autobahn errichtet.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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