AfD Eingabe E- Scooter in der Innenstadt
AfD Emmerich am Rhein pro E- Scooter
Der AfD Stadtverband Emmerich am Rhein macht eine Eingabe nach § 24 GO NRW. Hier heißt es: Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, nach der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung (eKFV) § 10 Abs. 3- Zulässige Verkehrsflächen, die Rheinpromenade und die Kaßstraße für den E- Scooter Betrieb freizugeben. Zur Begründung wird angeführt, dass im Jahr 2017 der Rat auf Antrag der UWE Fraktion die Kaßstraße für das Befahren mit Fahrrädern in der Zeit von 20.00 Uhr- 06.00 Uhr freigegeben hat.
E- Scooter sind dem Fahrrad gleichzustellende Fortbewegungsmittel. Daher sollte den Fahrzeugführern von E- Scootern das gleiche Recht eingeräumt werden.
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