Update: Auch auf der Schiene läuft es langsam wieder
Zugverkehr teilweise wieder aufgenommen
Die Nacht ist überstanden. Das Sturmtief "Sabine" hat Gott sei Dank nicht für die erwarteten Schäden gesorgt. Und auch bei der Bahn beginnt sich die Lage langsam zu entspannen. Die ersten Züge fahren wieder. Hier ein Update.
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In den frühen Morgenstunden des 10. Februar werden die Strecken nach und nach durch DB Netz auf Schäden überprüft. Der Verkehr ist auf einzelnen Linien wieder aufgenommen. Allerdings verkehren die Züge mit einer verminderten Geschwindigkeit. Reisende müssen sich darauf einrichten, dass es deshalb am Montagmorgen noch zu Zugausfällen und hohen Verspätungen kommen kann. Fahrgäste werden gebeten, sich kurzfristig vor Reiseantritt über Ihre Verbindung zu informieren und sollten auf die Lautsprecherdurchsagen an den Bahnhöfen achten.
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Der Zugverkehr ist seit Sonntag, 19 Uhr aufgrund des Orkantiefs „Sabine" eingestellt. In den frühen Morgenstunden des 10. Februar werden die Strecken nach und nach ab 7 Uhr durch DB Netz auf Schäden überprüft. Der Zugverkehr bleibt deswegen noch bis mindestens 7 Uhr eingestellt. Fahrgäste müssen sich darauf einrichten, dass es somit auch am Montagmorgen noch zu Zugausfällen und Verspätungen kommen kann. Abelio bittet darum, sich kurzfristig vor Reiseantritt die Verbindung zu informieren, oder, wenn möglich, alternative Reisemöglichkeiten zu nutzen.
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In Abstimmung mit den Schulleitungen aller Emmericher Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen) und nach Auswertung aktuell vorliegender Wetterdaten haben wir soeben entschieden, dass die Schulen im Stadtgebiet morgen nicht komplett geschlossen werden und Lehrpersonal anwesend sein wird. Die Eltern dürfen aber gemäß Erlass der Bezirksregierung Düsseldorf selbst entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, wenn ihnen der Schulweg zu gefährlich erscheint. Dann bitte eine kurze Meldung im Sekretariat der jeweiligen Schule.
Bisher können wir nicht absehen, wie der Schulbusverkehr nach einer vermutlich ziemlich stürmischen Nacht laufen wird. Welche Busse fahren, erfahrt ihr auf www.niag-online.de.
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Da regional keine genauen Vorhersagen möglich sind, weist die Bezirksregierung Düsseldorf Eltern und Schüler auf folgendes hin: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird. Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Schulträgers, der für die Sicherheit der Schulgebäude und des Schulgeländes verantwortlich ist. Außerdem ist er für die Schülerbeförderung zuständig. Bei seiner Entscheidung hat der Schulträger – unter Einbeziehung der Schulleitung – die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben der Sicherheit des Schulgebäudes und des Schulgeländes auch Fragen der Schülerbeförderung, die Vermeidung von Unterrichtsausfall und der bestehende Betreuungsbedarf insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen.
Im Schulgebäude betreuen
Sofern die Schulleitung aufgrund extremer Witterungsbedingungen im Laufe des Tages den Unterricht vorzeitig beendet, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude weiterhin so lange zu betreuen, bis für alle Schülerinnen und Schüler ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Schulbusse und der ÖPNV fahren bzw. ob die Eltern ihre Kinder abholen können.
Die Witterungsverhältnisse können zudem von Ort zu Ort sehr verschieden sein und demzufolge unterschiedliche Gefährdungssituationen mit sich bringen. Zudem können die Verkehrsverhältnisse uneinheitlich sein: Bei größeren Einzugsbereichen der Schulen können einige Schülerinnen und Schüler problemlos die Schule erreichen, während andere damit Schwierigkeiten haben. Es wäre aber unverhältnismäßig, wenn beispielsweise bei partiellen Schulwegproblemen der gesamte Unterricht der Schule ausfällt und diejenigen, die die Schule erreichen, nicht unterrichtet, sondern lediglich betreut oder beaufsichtigt würden. Dass bei schwierigen Verkehrsverhältnissen Klassen zeitweise nur mit wenigen Schülerinnen und Schüler besetzt sein können, rechtfertigt insbesondere mit Blick auf die Schulpflicht und dem damit verbundenen Recht des einzelnen Kindes auf schulische Bildung keine Einstellung des Unterrichtsbetriebs.
Einschätzung der Gefahr einholen
Damit Schulträger bzw. Schulleitungen eine möglichst gesicherte Entscheidung über das Ob und Wann einer Schulschließung oder einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts treffen können, ist die Gefährdungseinschätzung der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr) einzuholen. Zudem sollen die Informationen des Deutschen Wetterdienstes hinzugezogen werden. Auch die Bezirksregierungen stehen den Schulleitungen und Schulträgern für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Autor:Jörg Terbrüggen aus Emmerich am Rhein |
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