Emmerich wie leergefegt
Fotostrecke vom Lockdown "light"

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Für den Stadtanzeiger war Ralf Beyer in Emmerich unterwegs. Der sogenannte Lockdown light zeigte schon am Wochenende sichtbare Spuren. Aber es gab auch Straßenmusik und einige nutzen die letzte Chance, ihrem Stammlokal einen Besuch abzustatten.

Hier auch nochmal die neuen, ab Montag (2. November 2020) geltenden Verordnungen im Überblick.

Weitgehende Kontaktbeschränkungen ab 2.11.
Die weiterhin steigende Infektionszahlen führen dazu, dass die Landesregierung NRW zusätzliche Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Virus mit der Neufassung der Coronaschutz-Verordnung, die ab Montag, 2. November 2020 bis Ende November gültig ist (am Ende der Seite unter "Downloads"), noch weiter verschärft:
Gastronomiebetriebe, Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Kinos, Zoos etc.) bleiben geschlossen.
Es sind nur noch Treffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei dürfen sich maximal 10 Personen treffen.
Öffentlichen und private Sportanlagen bleiben geschlossen. Damit ruht der Freizeit- und Amateursportbetrieb. Erlaubt bleibt lediglich die Ausübung von Individualsport, wie z.B. Joggen.
Kosmetik-, Massage-, Nagel- oder Tätowierstudios müssen geschlossen bleiben. Geöffnet bleiben dürfen lediglich Friseurbetriebe und Einrichtungen von medizinisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Hörgeräteakkustiker).
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings darf die Anzahl der gleichzeitig in Geschäften anwesenden Kunden eine Person pro 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht überschreiten.
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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