Osterfeuer anmelden
Bis zum 4. April bei der Stadt Emmerich

Vereine und Privatleute müssen bis zum 4. April ihr Osterfeuer anmelden.  | Foto: Symbolfoto
  • Vereine und Privatleute müssen bis zum 4. April ihr Osterfeuer anmelden.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

In den vergangenen zwei Jahren konnten auf Grund der jeweils geltenden Coronaschutzverordnungen keine Osterfeuer stattfinden. Nach aktuellem Stand wird das in diesem Jahr wieder möglich sein.

Deshalb weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Vereine und Privatleute bis Montag, 4. April, ihr Osterfeuer anmelden müssen. Das kann online, völlig papierlos und rund um die Uhr über die Internetseite der Stadt geschehen. Auf der Internetseite der Stadt ist unter dem Stichwort „Brauchtumsfeuer“ ein entsprechendes Online-Formular freigeschaltet.

Merkblatt zum Download

Die Online-Anmeldung ist zwar der einfachste Weg, aber selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an der Information am Rathaus oder im Bürgerbüro ein entsprechendes Formular abzuholen und das dann ausgefüllt zurückzuschicken. Auf der Internetseite steht auch ein Merkblatt für die Durchführung von Osterfeuern zum Download bereit.

Grundsätzlich ist wichtig, dass Osterfeuer ausschließlich im Zeitraum von Karsamstag (16. April) bis Ostermontag (18. April) erlaubt sind. Durch das Feuer dürfen die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet werden. Um das sicherzustellen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden: Unter anderem darf das Feuer nicht höher als 3,50 Meter sein, es muss ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden und es muss ein Sicherheitsabstand zu Nachbargebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Außerdem dürfen nur pflanzliche Grünabfälle verbrannt werden. Behandeltes Holz, Autoreifen oder andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung wird vor und während der Ostertage die Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für sämtliche Fragen zum Thema Osterfeuer steht Gabi Tebaay vom Fachbereich Bürgerservice und Ordnung unter Tel. 02822/75/1612 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Emmerich aus Emmerich am Rhein

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