Früher war mehr Gesang
Na denn frohes Singen…

In Kindergärten dürfen jetzt nicht mehr lizenzpflichtige Weihnachtslieder gesungen werden, (wenn Eltern anwesend sind) OHNE, das dafür GEMA-Gebühren zu entrichten sind. (Kein Witz!!!) Denn das versteht die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) als öffentliche Vorführung.

Singen die Kinder das OHNE die Anwesenheit von Eltern, dann ist das Trällern gebührenfrei. (KEIN WITZ!!!)

Nach halbamtlichen und streng vertraulichen Informationen, soll demnächst das Singen lizenzpflichtiger Lieder unter der heimischen Dusche auch gebührenpflichtig werden. Voraussetzung ist, dass der Gesang zumindest im Mietshaus gehört werden kann, denn dann zählt das als öffentliche Vorführung. Bei Gesängen im Einfamilienhaus kommt es darauf an, ob der Gesang außerhalb des Gebäudes wahrnehmbar ist. Gebührenfrei bleibt nur das „Summen von Liedern“ in der Badewanne.

Aber Achtung: das gilt nur wenn kein Wasser in der Badewanne ist. Ansonsten wird es wieder gebührenpflichtig.

Und ganz kompliziert wird es, wenn im Wald ein gebührenpflichtiges Liedchen gepfiffen wird. Neben einer vermeintlichen Kurtaxe fällt dann auch besagte GEMA-Gebühr an. Dazu gibt es in nahezu jedem Waldgebiet sogenannte „Singmautstellen“. Dort können entsprechende Vignetten gegen entsprechendes Entgelt erworben werden. Diese können stundenweise, tagesweise oder auch monatsweise benutzt werden.

In diesem Sinne, lasst Euch das Singen nicht verbieten!!!!

Autor:

F. Wilhelm Thielen aus Emmerich am Rhein

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