Integrationsrat
Wahlvorschläge können eingereicht werden
Der Rat der Stadt Dorsten hat beschlossen, zur nächsten Wahlperiode (Beginn 1. November 2020) einen Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat setzt sich aus zehn Migrantenvertretern zusammen, die am Tag der Kommunalwahl (13. September 2020) gewählt werden. Hinzu kommen fünf Mitglieder, die vom Rat der Stadt Dorsten bestellt werden. Die Amtszeit des Integrationsrates entspricht der Wahlzeit des Rates.
Als kommunales Fachgremium für integrationspolitische Fragen befasst sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Stadt Dorsten. Der Integrationsrat ist nicht auf integrationsspezifische Belange beschränkt, sondern kann sich auch und uneingeschränkt mit anderen Aspekten innerhalb gemeindlicher Zuständigkeit auseinandersetzen. Gemäß Gemeindeordnung NRW hat der Integrationsrat einen Anspruch darauf, dass auf seinen Antrag eine von ihm formulierte Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorlegt wird.
Wahlvorschläge sind gem. § 12 Abs. 9 IntegrationsWahlO bis spätestens Montag, 27. Juli 2020, 18 Uhr beim Bürgermeister der Stadt Dorsten, Sozialamt, Gebäude D (Bismarckstraße 1a) Raum E111 in 46284 Dorsten (Postanschrift: Postfach 210265, 46269 Dorsten) einzureichen. Unter der Einreichung ist die Übergabe der Wahlvorschläge zu verstehen. Bei brieflicher Übersendung ist der Zeitpunkt des Eingangs maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Absendung.
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen sind im o.g. Raum erhältlich und stehen zusätzlich auf der Website der Stadt Dorsten zum Download bereit.
Bei Rückfragen steht Thomas Rentmeister, Leiter des Sozialamtes der Stadt Dorsten, unter der Rufnummer 02362 664422 oder per E-Mail an thomas.rentmeister@dorsten.de zur Verfügung.
Quelle: Stadt Dorsten
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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