Abgrabung „Saal´sche Feld“
Beginn der Abgrabung Hau… unverzüglich nach Genehmigung durch den Kreis Kleve
Die unmittelbar betroffenen Anlieger, die nach § 13 (2) Verwaltungsverfahrensgesetz auf Hinzuziehung als Beteiligte in Planfeststellungsverfahren gebeten hatten, erhielten mit Datum 3. Mai die Planungsunterlagen (USB-Stick, PDF über 400 Seiten) und sollen dazu bis zum 25. Juni eine Stellungnahme abgeben und die Unterlagen zurückgeben.
Die Firma Gebr. Siebers Tiefbau GmbH hatte bereits, wie berichtet, am 2. März den Antrag auf Zulassung einer Trockenabgrabung von Kies, Sand und Lehm gestellt. Offiziell nennt sich nun die Abgrabung zwischen Antoniterstraße und Saalstraße „Abgrabung Saal´sche Feld“.
Zu den Flächen, siehe Abb.2:
Die Rote Fläche, rd. 16 Hektar, wurden für eine Abgrabung beantragt. Die Genehmigung wird vom Kreis Kleve in den nächsten Monaten erteilt werden (müssen) und es ist davon auszugehen, dass unmittelbar danach, laut Antragsteller „unverzüglich nach Genehmigung durch den Kreis Kleve“, dass könnte demnach schon im Herbst sein, mit der Abgrabung begonnen wird.
Die Orange Fläche, rd. 20 Hektar, ist im Regionalplan Düsseldorf ebenfalls für eine Abgrabung vorgesehen, bereits genehmigt durch Düsseldorf. Wenn also die Fa. Siebers diese Flächen auch erwerben kann, wird sie natürlich einen Erweiterungsantrag stellen, der dann problemlos durchgehen wird. Bis jetzt weigern sich die Eigentümer diese Flächen zu veräußern.
Die Gelbe Fläche, rd. 26 Hektar, ist im Regionalplan Düsseldorf als sog. „Sondierungsfläche“ ausgewiesen. Dies bedeutet, wenn die Kiesindustrie weiteren Bedarf anmeldet, kann diese Fläche zu einer Abgrabungsfläche umgewandelt werden.
Eckdaten aus der Planung - laut Antragsteller:
■ Für die jetzt beantragte Fläche ein Abgrabungszeitraum mit Verfüllung von 2022 bis 2060 angegeben. (Sollten die anderen Flächen noch hinzukommen, kann man annehmen, dass die Hauer bis zur Jahrhundertwende mit der Abgrabung zu tun haben werden.)
■ Der Betrieb geht von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr.
■ Pro Tag werden 40 LKW´s für Ab- und Antransport erwartet.
■ Die Erschließung soll über die Antoniterstraße zur B 9 erfolgen. Buchten für Ausweichmöglichkeiten sollen geschaffen werden (Die schmale Gemeindestraße, Antoniterstraße, die für Schwerlastverkehr nicht ausgelegt ist wird das wohl kaum aushalten. Es dürfte interessant sein, was die Gemeinde dazu sagen wird und ob die Allgemeinheit die Kosten für Reparaturen oder sogar Neubau tragen muss.)
■ Durch den LKW-Verkehr soll keine Belästigung entstehen.
■ Der Abbau vollzieht sich in 5 Phasen mit einer Abgrabungstiefe 18,20 Meter, 1 Meter über Grundwasserniveau.
■ Sicherheitsabstände – zur Bahnlinie, inkl. Ferngasleitung 40 Meter; zu Gemeindewege/Gebäude 20 m; bebaute Grundstücke 15 m; unbebaute Grundstücke 5 m.
■ Zum Lärmpegel wird angegeben, dass dieser die zulässigen Richtwerte der TA Lärm um mindestens 3 dB unterschreitet. (Dies soll eingehalten werden, durch Wälle und Anpflanzungen)
■ Staubentwicklung soll durch geeignete Maßnahmen nicht entstehen. (Zufahrt soll asphaltiert werden und Reifen der Fahrzeuge werden gesäubert durch „Beregnung)
■ Die Verfüllung soll sich nach dem Erlasses des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 17.09.2014 vorgenommen werden ... mit Fremdbestandteilen die mit einem Anteil von höchstens 10 Gewichtsprozent zu begrenzen sind.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet in der Zeit vom 20. Mai bis zum 21. Juni statt. Die Gemeindeverwaltung Bedburg-Hau wird die Planunterlagen prüfen bzw. prüfen lassen und der Gemeinderat entscheidet dann über vorzubringenden Bedenken der Gemeinde.
Es steht wohl fest, dass die Bürgerinitiative StopKiesHau die jetzt vorgesehene Abgrabung nicht verhindern werden kann. Auch wird es kaum eine Möglichkeit geben die Belastung für die Hauer, insbesondere für die unmittelbaren Anlieger abzumildern. Doch die Bürgerinitiative sollte weiter bestehen bleiben um z. Beispiel Verstöße gegen Auflagen bei der Aufsichtsbehörde Kreis Kleve zu melden. Wichtiger wird jedoch sein, eine Erweiterung der Abgrabungsfläche, wie oben beschrieben, zu verhindern. Die Eigentümer der Erweiterungsflächen sollten dazu bewegt werden die Flächen nicht zu verkaufen. (Wenn mehr Geld winkt, wird auch mal schnell die Front gewechselt) Was man auch nicht aus dem Auge verlieren darf, sind die riesigen Flächen zwischen Querallee, Triftstraße und B9 die als Sondierungsflächen ausgewiesen sind. Bereits 2009 versuchte ein Kiesbaron dort Flächen zu erwerben. Damals war sogar ein Ratsmitglied (stellv. Bürgermeister) in den Ankaufsversuchen verwickelt, obwohl es einen einstimmigen Ratsbeschluss gegen diese Abgrabung gab. Die Sache wurde öffentlich, weil ich in einer Ratssitzung nachfragte, den stellv. Bürgermeister beschuldigte. Erst im nachfolgenden Nichtöffentlichen Teil gab er zu für einen Kiesbaron an Verkaufsverhandlungen teilgenommen zu haben. Er nahm seinen Hut.
Also StopKiesHau macht weiter und seid wachsam!
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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