Wasserschutzgebietsverordnung: Umweltministerium vergibt Auftrag an „Kies-Anwälte“
Natürlich habe der Schutz des Trinkwassers bei der Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) Vorrang, betonte jüngst Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).
Das Aktionsbündnis Niederrheinappell sieht dies allerdings nicht gewährleitet.
Im LWG soll das generelle Verbot der Abgrabung von Kies, Sand oder Festgestein in Trinkwasserschutzgebieten III gestrichen werden. Dagegen regen sich zahlreiche Proteste sowohl von Kommunen als auch von der Wasserwirtschaft.
Begleitend zum LWG soll es eine neue, landesweit geltende Wasserschutzgebietsverordnung erarbeitet werden, die nach Angaben der Landesregierung eine ausreichende Kompensation für den Wegfall der gesetzlichen Regelung bedeute.
Die Wasserschutzgebietsverordnung erarbeiten Anwälte der Rohstoffindustrie
Nur wird diese Verordnung nicht im Ministerium geschrieben, sondern, wie das Aktionsbündnis Niederrheinappell herausgefunden hat, neben der Arbeitsgemeinschaft Hydrogeologie und Umweltschutz (AHU Aachen), dem Wasserforschungsinstitut IWW Mülheim auch von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter-Hoppenberg aus Hamm.
Die Kanzlei Wolter-Hoppenberg vertritt in sehr vielen Fällen die Interessen von Abgrabungsfirmen und ist Fördermitglied von VERO, dem Verband der Rohstoffindustrie.
Offiziell keine Wasserschutzgebietsverordnung – Kiesindustrie kennt sie schon
In der Expertenanhörung im Landtag zur Gesetzesänderung war auch der VERO- Hauptgeschäftsführer, Raimo Benger geladen.
Er eröffnete den Abgeordneten am 9. November im Umweltausschuss, dass die Wasserschutzgebietsverordnung so gut wie fertig sei (auf der Landtagshomepage abrufbar).
Er schlug vor, diese sofort als vorgezogene Verordnung für die Rohstoffindustrie in Kraft zu setzen. Offiziell lässt das Ministerium aber verlautbaren, dass es noch keinen Entwurf gebe, derzeit würde erst die Fachgrundlage bewertet.
Wieso kann Herr Benger dann den Entwurf kennen und sogar behaupten, sie sei so gut wie fertig? Dies fragen sich die Trinkwasserschützer.
Brief an Abgeordnete
Gemeinsam mit der Initiative Trinkwasser Warstein, der BUND-Kreisgruppe Soest, dem BUND-Landesverband NRW hat das Aktionsbündnis Niederrheinappell einen Brief an die Landtagsabgeordneten geschrieben.Den Inhalt des Brief-Appells finden Sie hier: https://niederrheinappell.de/wp-content/uploads/2020/12/Schreiben-an-Abgeordnete-LWG-final.pdf
Darin äußern sie ihre Zweifel an einer „unabhängigen Beratung, die frei von Interessen-konflikten eine für die öffentliche Daseinsvorsorge so wesentliche Verordnung erarbeiten soll“. Die fertige Wasserschutzgebietsverordnung könne unter dieser Voraussetzung kaum die Aufhebung des bisher im Wassergesetz festgeschriebenen Abgrabungsverbots im Wasserschutzgebiet ersetzen, fürchten die Unterzeichner.
Sauer stößt den Initiativen ebenfalls auf, dass die Landesregierung die Betroffenen zu einem runden Tisch mit der Kiesindustrie beschwor, während die dubiose Ausschreibung für die Erarbeitung der neuen Wasserschutzgebietsverordnung im Hintergrund längst auf den Weg gebracht war.
Interessierte Bürger können sich auf den Seiten www.niederrheinappell.de sowie www.ini-trinkwasser.de informieren und an Aktionen beteiligen.
Kontakt:
Simone Spiegels
Vorstandsvorsitzende
Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V.
Gerade Str. 104
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: 02842 2791730
info@niederrheinappell.de
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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