Bedburg-Hau: Erneuerung der Vereinsförderrichtlinien

Bereits 2007 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Erneuerung der Vereinsförderrichtlinie. In der Sitzung des Ausschusses für Freizeit, Jugend, Sport und Kultur am 26.04.2012 wird über den Verwaltungsvorschlag beraten und am 10.05.2012 in der Ratssitzung ein Beschluss gefasst.

Aus der Beschlussvorlage:
„Das Grundprinzip der neuen Vereinsförderrichtlinie basiert auf einem 4-Säulen-Prinzip. Die bisher sehr detaillierte Auflistung der einzelnen „Fördertöpfe“ wird zusammengefasst und dadurch für Vereine und Verwaltung vereinfacht. Das Hauptaugenmerk gilt der Förderung der Jugendarbeit.“
Und weiter:
„Im ersten Schritt wird jeder förderungswürdige Verein den Kategorien Sport, Musik und Allgemeininteresse zugeordnet. Entsprechend der Kategorien erhält jeder Verein eine pauschale Grundförderung.“ (Anm. 50 Euro)
„Im zweiten Schritt erhalten die Vereine für die der Gemeinde gemeldeten Jugendlichen bis 26 Jahre die sogenannte Jugendförderung.“ (Anm. bis 18 Jahre 15 Euro/jährl./pro Person und von 19 bis 26 Jahre 7,5 Euro/jährl./pro Person) „Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche, die in einem sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich besondere Leistungen erbracht haben, im Rahmen der der Ehrung Jugendlicher einen Sachpreis in Höhe von ca. 15 Euro.“
„Der dritte Schritt ist die Sonderförderung für Vereine, die zusätzlich erhöhte Aufwendungen haben(zum Beispiel durch den Betrieb gemeindeeigener Sportstätten).“
„Anträge auf Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen sind in Schritt vier gemäß den alten Richtlinien möglich.“

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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