Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V.
Appell an die Landesregierung: Trinkwasserschutz statt Kiesförderung!

Neuer Arbeitskreis in NRW aus Bürgerinitiativen, Aktionsbündnis Niederrheinappell, Politikern und Vertretern des BUND NRW setzt sich für den Gewässerschutz und die Sicherung von Trinkwasser ein.

Anlass für den Zusammenschluss sind die geplanten Änderungen im Landeswassergesetz, die bei Verbänden und Initiativen auf Kritik und Unverständnis stoßen. U.a. schwerwiegend sind:

• Das strikte Verbot, in Wasserschutzgebieten Bodenschätze wie Kies, Sand abzubauen, soll entfallen.
• Reduzierung von Gewässerrandstreifen
• Genehmigungen mit negativen Auswirkung auf den Gewässerschutz wurden bisher nur befristet erteilt. Diese Befristung soll z.T. entfallen.

Das selbstverständliche Gut „Trinkwasser“ rückt in den Focus

Die Dürreperioden der letzten Sommer machen deutlich: Grund- und Trinkwasser könnten eines Tages auch in Deutschland so wertvoll wie nie werden.
In den letzten 30 Jahren hat sich erkennbar weniger Grundwasser neu gebildet.
Der Wettbewerb um die Nutzung des Grundwasser wird zunehmen. Insbesondere der Bedarf der Landwirtschaft.

Neues Landeswassergesetz reduziert den Schutz des Grund- und Trinkwassers

In einer ersten Sitzung hat sich der neue Arbeitskreis zum Stand des Verfahrens der beabsichtigten Änderungen des Landeswassergesetzes im Landtag informiert. Er hat sich insbesondere mit den Auswirkungen von Kies- und Kalksteinabgrabungen in Wasserschutzgebieten beschäftigt. Zudem ist ein regelmäßiger Austausch zu politisch-rechtlichen Vorgaben, Abgrabungsplanungen und der Genehmigungspraxis in NRW vereinbart.

Zuvor haben schon Wasserversorger, Naturschutzverbände und Sachverständigen-büros ihre ablehnende Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben. Diese wurden im Verfahren bisher aber nicht berücksichtigt.

Landesregierung stellt sich taub

Die Streichung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten steht daher in eklatantem Widerspruch zu dem von der Landesregierung angestrebten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Die vielen Baggerseen am Niederrhein tragen mutmaßlich zur Verdunstung großer Mengen des Grundwassers bei. Valide wissenschaftliche Aussagen über die genaue Menge stehen allerdings noch aus.

Der Abbau von Rohstoffen beseitigt oder vermindert die schützende Grundwasserüberdeckung. Diese ist aber notwendig, um das Grundwasser vor schädlichen Einträgen zu bewahren.
Dies belegt auch eine aktuelle Studie des IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH.

Diese Grundwasserüberdeckende Schicht, hat außerdem eine wichtige Funktion bei der Reinigungsleistung für das Grundwasser.

Fällt das Abgrabungsverbot in den Trinkwasserschutzzonen, fällt es den Planungsämtern zunehmend schwerer entsprechende Anträge der Kiesindustrie abzulehnen. Es fehlen dann die gesetzlichen Vorgaben. Diese Fälle landen mit ungewissem Ausgang vor Gericht

Bürgerinnen und Bürger sollen informiert werden

So bleibt den Initiativen und Verbänden nur Eines: Die Bürger aufklären, Politiker informieren und ins Gewissen reden und mit Studien Fakten für einen stärkeren Trinkwasserschutz / Gewässerschutz schaffen.

Der Arbeitskreis fordert Bürger*innen und Verbände auf, sich mit einem Brief an die Landesregierung zu wenden. Entsprechende Vorlagen und Muster können unter https://www.niederrheinappell.de angefragt werden.

Datenlage muss gesetzlich verankert – Export verringert werden

Bisher ist die Exportmenge des Kieses vom Niederrhein ein großes Geheimnis. Ältere Schätzungen gehen von mindestens 15. Mio. Tonnen pro Jahr allein aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf aus.

Ziel ist das ausufernde Maß an Abgrabungen zu begrenzen. Dies gilt auch in gleicher Weise für Trinkwassereinzugsgebiete, für die (noch) kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist. Erforderlich ist z.B. eine erhebliche Reduzierung der Sand- und Kiesexporte von Flächen am Niederrhein entsprechend dem restriktiven Vorgehen in den angrenzenden Niederlanden. Der Kalksteinabbau bes. im Raum Warstein und Lengerich ließe sich u.a. durch eine erhebliche Förderung des Bauschutt-/Beton-Recyclings erheblich reduzieren.

Die Stellungnahme von LANU, BUND und NABU NRW bezüglich der Änderungen im Landeswassergesetzt finden sich unter
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fileadmin/redaktion/Aktuelle_Meldungen_Dateien/2020/030720_LWG_Novelle/STN_Naturschutzverbaende_LWG_2020.pdf
Das Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V. fordert, das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten beizubehalten. Die weiteren Forderungen sind im Niederrheinappell zusammengefasst. https://niederrheinappell.de/wp-content/uploads/2019/03/Aktionsbuendnis-Niederrheinappell-2019.pdf
Studie des IWW über Gefahren von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten: https://wv-n.de/aktuelles/abgrabungen-innerhalb-von-wasserschutzgebieten-potenzielle-risiken-fuer-die-trinkwassergewinnung-12.html

Kontakt:
Simone Spiegels
Vorstandsvorsitzende Aktionsbündnis Niederrheinappell e.V.
Kamp-Lintfort, 27.10.2020
Gerade Straße 104
47475 Kamp-Lintfort
info@niederrheinappell.de

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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