Verknallt an Silvester: Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte

Silvester-Raketen und andere pyrotechnischen Gegenstände sind ab Montag im Handel. Um Unfälle zu vermeiden, sollten die Vorschriften genau beachtet werden.

Raketen und Böller kommen am Montag (29. Dezember) in den Handel. Beim Kauf und beim Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II sind besondere Auflagen zu beachten.

Die Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau rät zu Silvester vorbeugend zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerksartikeln und Feuerwerkskörpern. Zum Schutz für Leben und Gesundheit aller und auch von Sachwerten sollten die Vorschriften zum Umgang mit Feuerwerkskörpern unbedingt beachtet werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist ab kommenden Montag (29. Dezember) erlaubt.

Diese Feuerwerkskörper dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 7 Uhr, von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. An unter 18-Jährige dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nicht ausgehändigt werden.

Alle Eltern und Erwachsenen werden gebeten, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit dem Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II zu beauftragen oder diese an Kinder und Jugendliche weiterzugeben. „Kleinkinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben“, rät die Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau.

Das Zünden in Wohn- und Treppenräumen, an geöffneten Fenstern oder auf Balkonen ist gefährlich und führt immer wieder zu Bränden. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur in ausreichendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden.

Bei der Zündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200 Metern, bei Feuerwerkskörpern, die keine Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten.

Vorsorglich sollten in der Silvesternacht sämtliche Lüftungsklappen und Fenster der Wohnung geschlossen werden. Dies gilt auch für Büro- und Betriebsräume, Läger, Schuppen und Garagen.

Die sieben wichtigsten Tipps bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern:
* Feuerwerkskörper am äußersten Ende der Zündschnur entzünden
* Nach dem Zünden, den Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten
* Feuerwerk nur im Freien und mit genügend Sicherheitsabstand zünden
* Feuerwerkskörper nie in Personengruppen werfen bzw. auf Personen richten
* Raketen nur aus sicheren, feststehenden Standvorrichtungen abschießen
* Blindgänger liegen lassen und nicht versuchen erneut zu entzünden
* Keine „Basteleien“ vornehmen, Böller und Raketen niemals öffnen oder manipulieren

Autor:

Michael Hendricks Freiwillige Feuerwehr Bedburg-Hau aus Bedburg-Hau

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