Grüner Foodtruck: Parteienwerbung auf Lokalkompass nicht erlaubt
„Grüner Foodtruck macht am Mittwoch Station in Kleve“, so der Titel eines Berichtes in der Rheinischen Post vom 24. April, siehe hier klicken
Parteienwerbung oder Information zu einer Veranstaltung, einer Parteiveranstaltung?
„Grüner Bio-Foodtruck macht Station in Bedburg-Hau“, so der Titel meines Berichtes in Termine Veranstaltungskalender Lokalkompass vom 2. Mai. Kurz darauf erhielt ich eine Mail von der WVW/ORA-Zentralredaktion das der Beitrag zum Food-Truck der Grünen in meine Arbeitsmappe gestellt wurde, weil er unter Parteiwerbung fällt und somit gegen die AGB verstößt.
Unter anderem steht in der AGB: Untersagt ist insbesondere das Einstellen von ...Inhalten, die lediglich zum Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses eingestellt werden.
Der Unterschied?
Ist es ein Unterschied wenn ich, Günter van Meegen (Mitglied Bündnis 90/Die Grünen) oder zum Beispiel Willi Heuvens berichtet? Willi stellte am 20. April diesen Beitrag „Grüner Foodtruck macht Station in Goch“ ein, siehe hier klicken
Dieser Beitrag wurde nicht gelöscht! Selbst der Text war identisch mit meinem Text! Nur das Datum war anders. In Goch kam der Foodtruck am 25. April und in Bedburg-Hau soll er am 12. Mai von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem EDEKA-Parkplatz in Schneppenbaum stehen.
Meines Erachtens fällt mein Bericht zu dem Foodtruck nicht unter Parteienwerbung gemäß AGB. Der Bericht machte lediglich unter der Rubrik „Termine Veranstaltungskalender“ auf eine Veranstaltung der Grünen aufmerksam, so wie auch andere Parteien auf ihre Veranstaltungen aufmerksam machen.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
9 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.