Sportplatz Hasselt demnächst Sponsoren Platz?

Auf der Tagesordnung zur Hauptausschusssitzung (11.09.2018) und Ratssitzung (20.09.2018) wird die Vermarktung des Namens der gemeindlichen Sportanlage im Ortsteil Hasselt, ein Thema sein. Thema schon, doch es wird keine Entscheidung fallen denn es geht in die Verlängerung und ein Elfmeterschießen ist nicht ausgeschlossen.
In Vorgesprächen mit dem Bürgermeister thematisiert, so aus dem Antrag vom 7.8.2018 der Sport Gemeinschaft Eintracht Bedburg-Hau 05 e.V. (SGE 05 e.V.), beabsichtigt die SGE die Vermarktung des Namens der Sportanlage an der Schulstraße in Hasselt. Es ist vorgesehen, die von der Gemeinde Bedburg-Hau zur Verfügung gestellte Sportanlage für den Zeitraum von zunächst 5 Jahren ein hiesiges Unternehmen für die Namensnennung zu gewinnen. Und weiter: Vor der Unterschrift wird Ihnen der Vertragsentwurf zur Kenntnisnahme vorgelegt. Wir bitten hierfür um Ihre schriftliche Zustimmung.

Das dies nicht so einfach geht, liegt u.a. daran, dass die aktuelle Vereinsförderrichtlinie dies nicht hergibt.
In der Beschlussvorlage zu den Sitzungen nimmt die Verwaltung dazu wie folgt Stellung:

"Sämtliche Vereine und Verbände in Bedburg-Hau werden im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie jährlich unterstützt. Hierzu zählt die größtenteils kostenfreie zur Verfügungsstellung von Anlagen und Einrichtungen, die Auszahlung einer Grund-
und Sonderförderung sowie Zuschüsse zu investiven Maßnahmen.
Die Sportstätten im Gemeindegebiet stehen größtenteils im Eigentum der Gemeinde Bedburg-Hau und sind teilweise an Vereine verpachtet. Das Eigentum an den Rechtsobjekten beinhaltet auch das Namensrecht. Die Verpachtung einer Sportstätte an einen Verein ändert hieran grundsätzlich nichts.
Bei einem Namensrechtsvertrag verzichtet der Eigentümer der Sportstätte auf sein originäres Recht zur Namensgebung und überträgt es einem Dritten für eine bestimmte Zeitdauer, üblicherweise gegen Entgelt. Es handelt sich hierbei um einen Pachtvertag. Der Verpächter (Eigentümer) verpflichtet sich zur Gewährung des Rechts der Namensgebung, verpachtet also das Recht, während der Pächter (Sponsor) die damit verbundenen Vorteile verwerten darf.
Wenn ein Verein selbst das Namensrecht einer Sportanlage (mit Zustimmung der Gemeinde als Eigentümer) gegen Entgelt verpachtet, wäre dies als eine erweiterte Vereinsförderung anzusehen, die nach der aktuellen Vereinsförderrichtlinie nicht vorgesehen ist.
Bei der vom Verein beantragten Zustimmung der Vermarktung der Namensrechte handelt es sich ohne Zweifel um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Freizeit, Jugend, Sport und Kultur zu verweisen."

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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