So ist der Wahlablauf
Wie kann ich wählen? Wo kann ich wählen? Wann kann ich Wählen?
Diese und ähnliche Fragen werden häufig gestellt. Auch die verspätete Wahlmitteilung mit der falschen Fragestellung und eine erneute Wahlmitteilung, führte zu einigen Verwirrungen.
Die einfachste Lösung an der Wahl teilzunehmen, ist der Gang zum Rathaus. Im Rathaus können Sie direkt wählen.
So ist der Wahlablauf:
- Nach Erhalt der Abstimmungsbenachrichtigung (Wahlbenachrichtigung) gibt es drei Möglichkeiten an der Wahl teilzunehmen.
a) Im Wahllokal der Gemeindeverwaltung (Rathaus) zu den Öffnungszeiten, s. unten. Dazu muss die Abstimmungsbenachrichtigung und der Personalausweis vorgelegt werden.
b) Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Ausstellung eines Stimmscheines (Antrag auf Briefwahl). Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn ausreichend frankiert an die Gemeinde Bedburg- Hau, Wahlamt, Rathausplatz 1. Sie erhalten dann den Stimmschein. Auf dem Stimmschein kreuzen Sie „Ja“ oder „Nein“ an und senden ihn zurück an das Wahlamt.
c) Sie können eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Vollmacht berechtigt eine von Ihnen benannte Person den Stimmschein abzuholen.
Der einfachere und auch kostengünstigere Weg an der Wahl teilzunehmen, ist, die Stimmabgabe im Wahllokal Rathaus. Wer also im Gemeindezentrum seine Besorgungen, Einkauf etc. macht, kann und sollte dabei die Gelegenheit zur Wahl wahrnehmen.
Das Wahllokal im Rathaus ist zu nachfolgenden Öffnungszeiten bis zum 19. Juni 16 Uhr geöffnet:
Mo - Fr: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mo - Di: 14.00 bis 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Weitere Informationen und Hilfestellungen geben Ihnen:
Die Interessengemeinschaft zum Erhalt des Hallenbades, Tel. 02821/69208 oder 450345
Der Förderverein Hallenbad BedburgerNass e.V., Tel. 02821/ 7139797 oder 66343
Die Gemeindeverwaltung, Rathaus, Tel. 02821/66043, www.bedburg-hau.de
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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