Kreis Kleve: Die 7-Tage-Inzidenz überschreitet die 35er Marke

Das Kreisgesundheitsamt Kreis Kleve teilte heute mit, das die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve bei 35,2 liegt.
Die Coronaampel springt damit auf Orange  und es ist, wenn sich die Lage nicht bessert mit Einschränkungen zu rechnen. Dazu teilt das Kreisgesundheitsamt weiter mit:
Künftig gelten voraussichtlich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohnern andere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Für eine Anpassung der Maßnahmen sind die Werte des Landeszentrums Gesundheit NRW mit dem jeweiligen Stand von 0.00 Uhr maßgeblich, die mit den Werten des RKI übereinstimmen. 
Am gestrigen Donnerstagabend (15.10.2020) erhielt der Kreis Kleve einen Erlass des MAGS - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Schreiben wies das Land NRW darauf hin, dass es im Anschluss an heutige (16.10.) Beratungen kurzfristig landesweit verbindliche neue Regelungen geben wird, die auch zu einer Änderung der Coronaschutzverordnung führen können. Kommunen, die aktuell einen erhöhten Inzidenzwert aufweisen, sollen dies abwarten. Sobald die Änderungen vorliegen, wird der Kreis Kleve auf Basis dieser Landesregelungen handeln.

Die aktuellen Zahlen: 
Am Freitag, 16. Oktober 2020, 11.30 Uhr, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 1.320 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen seit Beginn der Corona-Pandemie vor.
Von den 1.320 Indexfällen sind 65 in Bedburg-Hau, 156 in Emmerich am Rhein, 232 in Geldern, 147 in Goch, 37 in Issum, 44 in Kalkar, 49 in Kerken, 113 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 181 in Kleve, 50 in Kranenburg, 78 in Rees, 23 in Rheurdt, 79 in Straelen, 21 in Uedem, 18 in Wachtendonk und 27 in Weeze.
Von den insgesamt 1.320 bestätigten Corona-Fällen gelten 1.167 Personen als genesen; 37 Personen sind verstorben. Im Kreisgebiet befinden sich aktuell 10 Personen im Krankenhaus.

Das Land NRW teilte heute mit:
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots gilt ab Samstag
Die Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse verstärkte Schutzmaßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigt. Sofern das Infektionsgeschehen nicht auf bestimmte Einrichtungen einzugrenzen ist, gilt in dieser neuen „Gefährdungsstufe 1“:
Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legen die Kommunen ausdrücklich fest.
Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.

Deutschland laut Johns Hopkins University:
Bereits gestern meldete JHU für Deutschland 7.173 und für heute 7.620 Neuinfektionen. Beide Werte liegen über den Höchstand vom 2. April mit 6.900.
Weltweit laut Johns Hopkins University:
Bereits gestern gab es eine Höchstmarke mit 380.600 Neuinfektionen. Diese Marke wurde heute nochmals mit 406.600 übertroffen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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