In Bedburg-Hau lässt die Verwaltung die Hundesteuer überprüfen
Wer seinen Hund noch nicht bei der Gemeinde Bedburg-Hau gemeldet hat, sollte dies schnell nachholen.
Denn die Gemeinde wird zeitnah verstärkt nach nicht gemeldeten Hunden suchen. Die Gemeinde beabsichtigt, ein Unternehmen mit der Überprüfung zu beauftragen. Nach den Regelungen der gemeindlichen Satzung hat die Anmeldung des Hundes oder der Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt zu erfolgen. Beginn der Steuerpflicht ist der erste Tag des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in das Gemeindegebiet Bedburg-Hau beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Hunden, die dem Halter/der Halterin durch Geburt von einer von ihm/ihr gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Die Anmeldungen können im Steueramt der Gemeinde, Rathausplatz 1, Zimmer 56 (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr, Mo. + Di. 14.00 - 16.00 Uhr sowie Do. 14.00 - 18.00 Uhr) vorgenommen werden. Die Anmeldungen können auch schriftlich (per Post, per Fax: 02821-66052 oder per E-Mail: rathaus@bedburg-hau.de) durchgeführt werden.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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