E-Scooter im Linienbus: Ebenso selbstverständlich wie sicher

Pressemitteilung der Landesseniorenvertretung NRW vom 13. September 2018
Erst durften sie nicht in den Bus, seit mehr als einem Jahr unter bestimmten Bedingungen nun aber doch: Die Rede ist von den so genannten E-Scootern. "Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention muss alles getan werden, um denjenigen, die auf ein solches Elektromobil angewiesen sind, die Mitfahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen", so fordert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW). Als selbstverständlich ist für deren Vorsitzende Gaby Schnell dabei eines allerdings zu beachten: "Es muss sicher für alle Beteiligten sein!".
Damit weder die E-Scooter-Fahrer- und Fahrerinnen noch andere Fahrgäste von Linienbussen des ÖPNV durch die bis zu 300 Kilo (mit Nutzer) schweren Mobile gefährdet werden, regelt ein NRW-Erlass aus dem Frühjahr 2018 nun die Voraussetzungen, unter denen die Gefährte mitgenommen werden dürfen. Wichtigste Neuerung dabei: Die Scooter müssen das blau-weiße Siegel der Hersteller tragen, das ihnen die Mitnahmetauglichkeit bestätigt. Außerdem, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDK), muss der E-Scooter über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen, für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten.
Zweite Voraussetzung für die ungetrübte Mitfahrt ist natürlich die Einrichtung des Linienbusses, der einen ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem Haltebügel zum Gang hin aufweisen muss, um die sichere Aufstellung des E-Scooters zu gewährleisten. In Köln etwa werden derzeit die Autobusse der Verkehrsbetriebe für die Mitnahme von Elektromobilen umgerüstet und werden anschließend mit einer Plakette signalisieren, dass sie dem Landeserlass entsprechen und E-Scooter mitnehmen können.
"Wieweit die Technik zu einer sicheren Fahrt für alle Busfahrgäste beiträgt, ist die eine Seite der Medaille", weist Gaby Schnell allerdings auch auf die Praxis der Nutzerinnen und Nutzer der Elektromobile hin. "Wir fordern deshalb neben der flächendeckenden Umsetzung des Landeserlasses vor allem Schulungsangebote, wie sie etwa Münster mit der so genannten ,Mobilitätsprüfung' auf dem Stadtwerke-Betriebshof oder an einer Haltestelle anbietet. " Auch die Kölner Verkehrsbetriebe haben solche kostenlosen Schulungstermine für berechtigte E-Scooter-Fahrer, die in Theorie und Praxis auf eine sichere Beherrschung der Mitfahrt vorbereiten. "Um behinderten und alten Menschen die Chance auf eine selbstbestimmte Mobilität zu geben, die mehr als den häuslichen Umkreis betrifft, sollten sich überall im Land nun die Verkehrsbetriebe rasch auch um diese Gruppe der Fahrgäste bemühen", resümiert die LSV-Vorsitzende.
Gaby Schnell
Vorsitzende der Landesseniorenvertretung NRW

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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