+++ Aktuelle Informationen der Gemeinde Bedburg-Hau +++ Schulen stellen Notbetreuung auch am Wochenende und in den Osterferien sicher
Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen sind angewiesen, ab 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der Offenen Ganztagsschule (OGS) am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Eltern müssen zunächst "alle zumutbaren Anstrengungen" unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen. Zunächst ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen nach pragmatischen Lösungen wie etwa Homeoffice, kreativen Arbeitszeitmodellen oder der Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten.
Laut Mitteilung des Schulministerium NRW soll die Einstellung des Schulbetriebs nicht dazu führen, dass "Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden."
Um diese Notbetreuung planen zu können, benötigen die Schulen Informationen von Eltern, die von einem solchen Not-Betreuungsangebot Gebrauch machen wollen/müssen. Elternteile, die nach eigener Auffassung in "unverzichtbaren Funktionsbereichen" arbeiten, werden gebeten, den Bedarf bei der Schule ihres Kindes per Mail oder telefonisch anzumelden. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Das Formular können Sie hier runterladen.
I. Regelungen
1. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, bei denen ein Elternteil zu dem Kreis der im Bereich kritischer Infrastrukturen beruflich Tätigen gehört, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen. Es gelten die bestehenden rechtlichen Zuständigkeiten.
2. Grundlage der Entscheidung sind:
a) der Nachweis oder die Zusicherung, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen, weil es in einer kritischen Infrastruktur tätig ist, und
b) das Vorliegen (oder die Zusicherung der Vorlage) einer schriftlichen Zusicherung des jeweiligen Arbeitgebers, dass seine Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
3. Die nachstehende Liste über die Personenkreise kritischer Infrastrukturen lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz an.
Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen sind angewiesen, ab 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der Offenen Ganztagsschule (OGS) am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Eltern müssen zunächst "alle zumutbaren Anstrengungen" unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen. Zunächst ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen nach pragmatischen Lösungen wie etwa Homeoffice, kreativen Arbeitszeitmodellen oder der Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten.
Laut Mitteilung des Schulministerium NRW soll die Einstellung des Schulbetriebs nicht dazu führen, dass "Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden."
Um diese Notbetreuung planen zu können, benötigen die Schulen Informationen von Eltern, die von einem solchen Not-Betreuungsangebot Gebrauch machen wollen/müssen. Elternteile, die nach eigener Auffassung in "unverzichtbaren Funktionsbereichen" arbeiten, werden gebeten, den Bedarf bei der Schule ihres Kindes per Mail oder telefonisch anzumelden. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bedburg-hau.de/de/inhalt/coronavirus-aktuelle-informationen-der-gemeinde-bedburg-hau-7618046/
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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