Wahlrecht-Ausschluss für Menschen mit Behinderung

Grafik GvM

CDU/CSU und SPD kündigten im Koalitionsvertrag die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse an und im Dezember wurde dazu ein Gesetzentwurf für Januar angekündigt. Vom Wahlrecht ist bisher ausgeschlossen, für wen dauerhaft ein Berufsbetreuer bestellt wurde, der sich um alle rechtlichen Angelegenheiten kümmern muss.
Noch im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse bezüglich der Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Für die Europawahl hat dies jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung. Der Wahlrechtsausschluss im Europawahlgesetz ist allerdings wortgleich geregelt. Entsprechend des Koalitionsvertrags, wollen die Koalitionsfraktionen den Wahlrechtsausschluss für alle Wahlen streichen, allerdings soll die Änderung erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten, kurz nach der Europawahl am 26. Mai 2019.
Der Wahlrechtsausschluss für Menschen mit Behinderung betraf zur letzten Bundestagswahl rund 85.000 Bürgerinnen und Bürger. Stichtag für die Anpassung der Wählerverzeichnisse ist 42 Tage vor der Europawahl, also der 14. April 2019.

Dazu teilte mir der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold, folgendes mit:
“Die Große Koalition in Berlin darf Menschen mit Behinderung ihr Wahlrecht fürs Europaparlament nicht vorenthalten. Menschen mit Behinderung müssen für alle Wahlen schnellstmöglich das Wahlrecht erhalten wie es das Verfassungsgericht im Februar gefordert hat. Gerade für Menschen mit Behinderung hat Europa schon viele Hindernisse aus dem Weg räumen können. Dank der 4. Anti-Diskriminierungsrichtlinie haben viele Menschen heute weniger Behinderungen und bessere Chancen in unseren Gesellschaften. Seit vielen Jahren blockiert auch die Große Koalition in Brüssel die 5. Anti-Diskriminierungsrichtlinie. Es wäre eine bittere Ironie, wenn Menschen in Betreuung gerade auf der europäischen Ebene nicht wählen dürfen, die doch so viel für ihre Gleichstellung erreicht hat. Die Landesregierung von Baden-Württemberg zeigt, dass Wahlrechtsausschlüsse nicht unnötig angewendet werden sollten. Es wäre das Mindeste, dass der Bund dies für die Europawahl ebenfalls noch regelt.”

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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