Urheberrechtsverletzung

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Gemeinde Bedburg-Hau: „Sie haben in der Vergangenheit wiederholt Fotomaterial verwandt, das dem Urheberrecht der Gemeinde Bedburg-Hau unterliegt. Als Beispiel wurde die Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 31/2011 (war ein Bürgerantrag von mir mit meinem Lupenlogo) angeführt.
Als Anlage eine Unterlassungserklärung: „Ich, Günter van Meegen, ............., stelle hiermit klar, dass ich künftig keine Fotos der Gemeinde Bedburg-Hau verwenden werde, für deren Nutzung mir keine Zustimmung der Gemeinde Bedburg-Hau vorliegt.“
In meinem „Lupenlogo“ hatte ich in der Lupe einen Bildausschnitt eines Fotos von einer Ratssitzung eingefügt. Das Foto hatte ich mit anderen Fotos am 16. Mai 2010 per Mail von der Gemeindeverwaltung bekommen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Fotos auch verwenden kann. Bin mir auch nicht sicher ob ich überhaupt gegen das Urheberrecht verstoßen habe, da ich nur einen Fotoausschnitt benutzt und diesen in einer Grafik eingefügt habe – könnte sich ja auch somit um eine künstlerische Darstellung handeln.
Eine einfache schriftliche Aufforderung, oder ein Hinweis in der letzten Hauptausschusssitzung, wo mein Bürgerantrag mit dem Logo vorlag, hätte doch wohl auch gereicht!

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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