Regionalplan: Abgrabung Antoniterstraße Hau
BSAB - Flächen wie im Regionalplan Düsseldorf ausgewiesen ist die Darstellung für Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze. Der Abbau ist zu gewährleisten. Das bedeutet, dass jeder der im Besitz dieser Fächen ist oder vertraglich Zugriff darauf hat, der hat auch einen Anspruch darauf, nach Antragstellung und Auflagenerfüllung, Sande und Kiese abzubaggern. Damit ist faktisch schon die Genehmigung aus Düsseldorf erteilt. Genehmigungsbehörde vor Ort ist der Kreis.
Sondierungsbereiche - sind Flächen für künftige BSAB. Durch ein weiteres Regionalplanänderungsverfahren können diese Bereiche in BSAB umgewandelt werden. Die als Sondierungsbereich gekennzeichneten Flächen dürfen nur noch als Ackerfläche genutzt werden. Eine andere Nutzung wie Bebauung, Gewerbe etc. ist nicht möglich.
Zu Karte 1: (Regionalplan Düsseldorf Beikarte 5 Rohstoffe Blatt 1) Hier sind die BSAB - Flächen (gezackt) wie die Sondierungsbereiche (orange) eingezeichnet.
Oben links - Sondierungsbereich Querallee/Triftstraße/B9, über 100 ha groß.
Mitte - BSAB-Fläche Antoniterstraße, rd. 45 ha groß. Darunter Sondierungsbereich Antoniterstraße, rd. 20 ha groß.
Unten rechts - überwiegend auf Gocher Gebiet, doch Bedburg-Hauer Straßen werden für An- und Abfahrt genutzt. BSAB-Fläche wird bereits genutzt, Sondierungsbereich über 30 ha.
Rechts - BSAB-Fläche Uedemerstraße wird bereits genutzt.
Anm.: Die Abgrabung mit Recyclinganlage und Verfüllung im Denkmalbereich Louisendorf steht nicht Regionalplan, wurde jedoch vor ein paar Jahren erweitert.
Zu Karte 2: (Regionalplan Plandarstellung Blatt 6) Die Entfernungsangaben und Leitungen wurden von mir eingezeichnet. Das gezackt eingefasste Gebiet (original Plan) ist die BSAB-Fläche Antoniterstraße. Die braun unterlegten Flächen (original Plan) sind ASB-Flächen = allg. Siedlungsbereich. Das zusätzlich rot gezackte Gebiet (original Plan) ist die Sonderfläche Klinik.
Blau, die 110 KV Überlandleitung.
Gelb, die Ferngasleitung.
Rot, Entfernungsangaben und hier wird es richtig interessant.
Abstandserlass NRW
In diesem Erlass sind alle Gewerbebetriebe aufgelistet mit den einzuhaltenden Abständen des jeweiligen Gewerbes zum ASB allg. Siedlungsbereich. Damit sollen Beeinträchtigungen der Wohngebiete vermieden werde. In der Anlage 1 des Abstandserlasses Lfd.Nr. 146 steht: Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Sand, Bims, Kies, Ton oder Lehm, ist ein Abstand zum Siedlungsbereich 300 Metern vorgegeben. Dies steht in krassem Widerspruch zur BSAB-Fläche Antoniterstraße. Der Abstand zum Siedlungsbereich beträgt gerademal 50 Meter. Der Abstand von 300 Meter gilt auch für Klinikbereiche. Hier sind es 150 Meter, bis zum Klinikneubau 250 Meter. Wie bei fast allen Erlässen/Gesetzen gibt es jedoch Ausnahmen, hier zum Wohl des Unternehmers, wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ob dann die Bevölkerung mit Staub, Lärm und Verkehr beeinträchtigt wird, ist zweitrangig.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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