Mikroplastik-Erzeugung und -Verteilung duch fahrlässiges Handeln der Behörden

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Zunächst einmal, dass geschieht nicht nur in Bedburg-Hau, sondern überall dort wo Stadt- und Gemeindeflächen und sog. Straßenbegleitgrün für die optische Verschönerung kurz gehalten werden. Doch hier in Bedburg-Hau fällt es mir besonders oft auf, weil ich hier jeden Tag mit dem Rad unterwegs bin.

Unsere Flüsse, Seen und Ozeane, unsere Felder und Wälder, ja jetzt sogar in der Arktis und Luft die wir atmen, sind mit Plastik und Mikroplastik verseucht. Und täglich kommt mehr hinzu. Auch deshalb, weil der Plastikmüll der unsere Landschaft verschandelt auch noch zusätzlich, ja fahrlässig, zu noch mehr Mikroplastik umgewandelt wird.
Abfälle wegwerfen ist bußgeldbewehrt, manchmal auch strafbewehrt. 
Wer Abfälle zerkleinert und liegen lässt ist m. E. auch würdig ein Bußgeld oder eine Strafe zu empfangen. Und der Nachweis wer für die Zerkleinerung und Weiterverteilung verantwortlich ist, ist leicht zu führen. Kann man eigentlich Anzeige erstatten gegen die Plastik- und Abfallzerkleinerer?
Hinzukommt, dass für weggeworfene Abfälle immer die Eigentümer auf dessen Grundstück die Abfälle weggeworfen wurden, für die Entsorgung zuständig sind, hier die Kommunen oder z. B. StraßenNRW.
Bezüglich der Entsorgung von derartigen Abfällen habe ich mal vor einigen Jahren im Gemeinderat eine Anfrage gestellt. Es ging um die Straßenabfälle am Bedburger Weg. Ja, die Gemeinde ist dafür zuständig und muss diese entsorgen, dies würde auch geschehen, war die Antwort. Nun, wenn dem so ist, wäre meine Empfehlung die Entsorgung vor dem Mähen durchzuführen, die Abfälle einzusammeln, damit sie nicht auch noch zu Mikroplastik zerschreddert werden.

Bilder 16. Aug. 2019: Umkreis von 100 Metern Bedburger Weg/Voltaireweg nach dem Mähen.

Wie StraßenNRW damit umgeht "Tod an der B 57..." hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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