Kreis Kleve lehnt die Darstellungen von Windenergiebereichen im Wald ab.

In der Stellungnahme (1.Entwurf) zur Regionalplanfortschreibung (Entwurf, zweites Beteiligungsverfahren), mit Stand vom 12.09.2016 lehnt der Kreis Kleve „Aus vielen guten und überzeugenden, fachlichen wie rechtlichen Gründen sind die im Kreisgebiet Kleve vorgesehenen Darstellungen von Windenergiebereichen im Wald abzulehnen.“

Hier die Begründung aus der Stellungnahme in der Kurzfassung:

1. Die Darstellung von Windenergiebereichen im Regionalplan Düsseldorf ist gesamträumlich nicht ausgewogen; die Lastenzuweisung auf den linken unteren Niederrhein ist überzogen, unverhältnismäßig und nicht sachgerecht.

2. Die Darstellung von Windenergiebereichen im Wald ist im Kreis Kleve nicht erforderlich, weil die Ziele der Energiewende im Kreisgebiet schon mehr als proportional angemessen erfüllt werden.

3. Windenergieanlagen im Wald haben im Vergleich zu anderen Standorten regelmäßig größere Eingriffe in Natur und Landschaft und einen größeren Kompensationsbedarf außerhalb des bestehenden Waldes zur Folge.

4. Windenergieanlagen im Wald erhöhen dort ohne planerische Not das Brandrisiko.

5. Windenergieanlagen im Wald beeinträchtigen die Klimaschutzfunktion des
Waldes. Insbesondere am waldarmen Niederrhein bietet der Klimaschutzplan NRW
beste Möglichkeiten für eine ökologische Aufwertung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder. Dies trifft insbesondere für den Reichswald zu, der sich im Eigentum des Landes befindet und somit für das Land ideal geeignet ist, gemäß Klimaschutzplan im Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft mit gutem Beispiel voran zugehen und den ökologischen Umbau auch vermeintlich minderwertiger Waldflächen sicher zu stellen (vgl. www.klimaschutz.nrw.de). Der Landesbetrieb Wald & Holz NRW nennt den Wald in seinem jüngsten Nachhaltigkeitsbericht eine „Schatzkammer“ mit „wertvollen Ressourcen“ wie „Boden, saubere Luft und sauberes Wasser“ sowie „Artenvielfalt“
(vgl. www.wald-und-holz-nrw.de, August 2016).

6. Die nachteiligen Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen im Wald sind
erheblich. Die in den Prüfbögen (Anhang G des Umweltberichts) hergeleiteten Annahmen werden aus fachlicher Sicht noch deutlich übertroffen. Zugleich bleibt weitgehend unberücksichtigt, dass sämtliche von der Windenergieplanung betroffene Waldbereiche harmonische, charakteristische Bestandteile der Landschaft sind und sämtlich keine visuellen Vorbelastungen aufweisen, also zu
recht dem Landschaftsschutz unterliegen.

7. Bezogen auf die einzelnen Waldgebiete bestehen zum Teil besondere Bedenken, die sich jeweils aus der konkreten Situation ergeben. Für den Reichswald gilt, dass die 18 Einzigartigkeit und Komplexität des Gesamtraums im Umweltbericht fachlich
völlig unzureichend erfasst und die gravierenden, negativen Umweltauswirkungen
eines Windparks dort in seinen Konsequenzen ebenfalls nicht komplett und richtig widergespiegelt werden. Die Bedenken richten sich im Fall des Reichswaldes auch auf die unmittelbar angrenzend geplanten Windenergiebereiche in Kleve - Reichswalde (Kle_WIND_002) und Goch – Nierswalde (Goc_WIND_011), weil Windenergieanlagen in diesen Bereichen wegen der sehr komplexen Eingriffssituation sowie der damit verbundenen Wirkungszusammenhänge
und nicht zuletzt auch wegen der sehr erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in der Bewertung der Eingriffsfolgen nicht von der Beurteilung
für den Gesamtraum getrennt werden können.
Auch die übrigen von der Windenergieplanung betroffenen Waldbereiche im
Kreis Kleve werden in ihren jeweils gegeben besonderen Wertigkeiten (z.B. Erholungsfunktion, Artenschutzfunktion, Wildrückzugs- und Wildruheraum,
Kerngebiete des Landschaftsschutzes, Vielfalt und Eigenart der Landschaft oder
fehlende visuelle Vorbelastungen) unterschätzt. Es ist nicht nachvollziehbar,
warum trotz erheblicher, negativer Umweltauswirkungen bei zugleich bestehenden
und ausreichenden Potentialen außerhalb des Waldes (vgl. 2. und 3.) Windenergieanlagen in den genannten Waldgebieten weiterhin eingeplant werden. Dabei gelten die betroffenen Kommunen Geldern (16,7 % Waldflächenanteil), Issum (13,8 %) und Rheurdt (16,6 %) als waldarm und auch Weeze (23,7 %) ist keine waldreiche Gemeinde.
Aus Sicht des Kreises Kleve müssen auch daher die Walderhaltung und
Waldstärkung – und nicht die Waldreduzierung oder Waldbeeinträchtigung
durch Windenergieanlagen - Zielsetzungen der Regionalplanung sein.

8. Bezogen auf den Reichswald wird die besondere, grenzübergreifende Situation
unzureichend gewürdigt. In der Umweltprüfung bestehen erhebliche Defizite.
Grenzübergreifende Belange (z.B. Stärkung der ökologischen Hauptstrukturen oder
der Klimaschutzfunktionen des Waldes) werden trotz vorhandener räumlicher Zusammenhänge nicht aufgearbeitet und nicht dargestellt. Die Einbindung niederländischer Verfahrensbeteiligter in den Planungsprozess und die Berücksichtigung niederländischer Planungen, Projekte und Interessen erfolgten bislang nicht in der erforderlichen Tiefe und die Planungen nehmen keine erkennbare Rücksicht auf bekannte und nachvollziehbare Kritikpunkte.
Darüber hinaus schließt sich der Kreis Kleve den Bedenken der Stadt Kevelaer, der
Gemeinde Issum, der Gemeinde Rheurdt und der Gemeinde Wachtendonk gegen die
Darstellung einzelner Windenergiebereiche an (vgl. erste Kreisstellungnahme).

Beraten wird hierüber in öffentlichen Sitzungen:
• Mittwoch, 21.09. ab 16:00 Uhr
Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung
Prinz-Moritz-Saal des Kreishauses in Kleve (Raum E.159)
• Donnerstag, 29.09. ab 14:30 Uhr
Kreisausschuss
Raum wie oben
• Donnerstag, 29.09. ab 17:00 Uhr
Kreistag
Raum wie oben

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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