Offenes Schreiben an die Fraktionen im Gemeinderat
Initiative Bürgerbegehren „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ legt neue Details vor
Aufgrund der unglaublich hohen Zahl der Anfragen „Wo kann ich unterschreiben?“ möchte die Initiative Bürgerbegehren „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ mitteilen, dass derzeit noch keine Unterschrift geleistet werden kann. Die Gemeinde Bedburg-Hau teilte der Initiative mit, dass mindestens 969 Wahlberechtigte Bedburg-Hauer das Bürgerbegehren unterschreiben müssen. Die Initiative muss jetzt noch warten, bis die Gemeinde die gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung, was das Begehren mit evtl. Bürgerentscheid (Wahlgang) kostet, vorgelegt hat. Diese Kostenschätzung muss zwingend auf der Unterschriftenliste eingefügt werden. Sobald diese vorliegt, wird die Initiative über die Medien den Beginn der Unterschriftensammlung bekanntmachen.
Derweilen sind noch weitere Details zu Planung bekannt geworden:
Dazu auch ein offenes Schreiben an die Ratsfraktionen s. unten.
Die Straßen im Innenbereich, „Zur Mulde“, „Zur Festwiese“ und „Brückenweg“ sollen laut Plan privatisiert werden. Die späteren Eigentümer könnten dann diesen Bereich mit „Privatgelände – Zutritt verboten“ abriegeln und dieser Bereich wäre damit für Bedburg-Hauer nicht mehr zugänglich.
Die dunkelgrünen Flächen in der Planzeichnung, die man als Restwald ansehen könnte, sind mit einem fast nicht sichtbarem „P“ und einem weißen Kästchen versehen. In der Legende entpuppt sich das, auch kaum lesbar, als „Private Grünfläche Park“ Davon ist auch der sog. „Geschlechtergraben“ betroffen. Demnach wären auch diese Flächen für Bedburg-Hauer nicht mehr zugänglich. Nun steht fest, dass der gesamte Klinik-Nordbereich nur noch aus Park mit einzelnstehenden Bäumen/Büschen, aus Neubauflächen und Mischgebiet bestehen und zum größten Teil für Bedburg-Hauer nicht mehr zugänglich sein wird. Lediglich eine kleine Fläche (Teilfläche Gärten Ärztehäuser) soll mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Auch das ist eher eine Täuschung. Es stehen dort schon jetzt sehr alte Eichen und in den Gärten einige Obstbäume.
Die Initiative fragt sich auch, was eine Planzeichnung vom „Hausarchitekt“ der Investoren in der jetzt vorgelegten Planung zu suchen hat? Ganz eindeutig werden hier die Wünsche, nur die Wünsche der Investoren, berücksichtigt. Das hat Gschmäckle!
Jetzt geht es nicht „nur“ um Wald und Klimaschutz, sondern auch um die Gesamtinteressen der Bedburg-Hauer*Innen.
Die Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren
Günter van Meegen, Verena Welbers, Theo Janßen
-Offenes Schreiben -
An die Fraktionen im Gemeinderat der Gemeinde Bedburg-Hau
Sehr geehrte Frau Gorißen,
sehr geehrter Herr van Beek,
sehr geehrter Herr Hendricks,
sehr geehrter Herr Seitz
Die Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“ möchten sie auf einige Details im vorliegenden Bebauungsplan Rheinische Kliniken aufmerksam machen.
1. Auf dem Plan ist links oben eine dunkelgrüne Fläche eingezeichnet. In der Legende wird diese Fläche mit „zum anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ ausgewiesen. Auf dieser Fläche stehen jedoch schon Bäume. Sehen Sie dazu Bild 1. Die Bäume, Eichen sind alle über 100 Jahre alt. Sie standen dort bereits vor dem Klinikbau am Rande des Waldes. Dies können sie der Preußischen Kartenaufnahme Ende 19tes Jh. entnehmen. Dazu Bild 2. Auf dem Rest der ausgewiesenen Fläche stehen auch bereits Bäume, zum Teil sehr große Bäume. Dazu: Bild „Gärten der Ärztehäuser“.
Die alten Waldbegrenzungsbäume auf der vorgesehenen Fläche wurden von uns gezählt. 40 Bäume mit einem Umfang (1m Höhe) zwischen 150 bis 390 cm. Alle anderen Bäume unter 150 cm wurden nicht gezählt. Bei der Mehrzahl der Bäume liegt der Umfang über 240 cm. Diese haben nach der Alterbestimmungs-Tabelle ein Alter von 150 bis 250 Jahre. Einige der Bäume, die in Reihe den ehemaligen Waldsaum darstellen sind u. A. nach Denkmal würdig. Dazu Bilder „Neuanpflanzungsfläche und Baumdenkmale“. Drei der mächtigen Bäume wurden vor kurzem bereits gefällt. Sie hatten alle einen Durchmesser von rd. 120 cm. Dazu Bild „vor kurzem gefällt“.
Wie kann es sein, dass diese Fläche zum anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ ausgewiesen wird?
2. Alle dunkelgrünen Flächen im Plan, inklusive „Geschlechtergraben“, sollen zu einem Park umgewandelt werden. Dies ergibt sich aus der Kennzeichnung in der Legende. Zusätzlich sind diese Flächen mit einem „P“ ausgewiesen. In der Legende = „private Grünfläche“. Private Grünfläche (Park) bedeutet Privat und nicht öffentlich. Sehen Sie dazu Vergrößerungen Bild 3.
3. Die Straßen „Zur Festwiese“, „Zur Mulde“ und „Brückenweg“ auf der Fläche Mischnutzung sind in hellgelb mit einem „P“ versehen. In der Legende hellgelb P = private Straßenverkehrsfläche. Dies kann dazu führen, dass der spätere Eigentümer den ganzen Innenbereich nicht nur für den öffentlichen Verkehr, sondern auch das Betreten dieses Bereiches sperren kann. Dazu Bild 4.
4. Der nördliche Klinikbereich ist mit einem „D“ versehen. In der Legende „Baudenkmal 29 Rheinische Klinik Bedburg-Hau“ zusätzlich rot umrandet. Diese rote Umrandung verläuft identisch mit der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs. Somit handelt es sich also um einen Denkmalbereich. Eingetragenes Baudenkmal LVR-ADR Nr. 29784 Denkmalliste Bedburg-Hau, laufende Nr. 29. Die Abgrenzung des eingetragenen Denkmalbereichs endet jedoch nicht wie dargestellt an der Buchenallee, sondern geht südlich darüber hinaus. Dazu Bild 5.
Hier stellt sich auch die Frage: Wie können in einem Denkmalbereich Wohnbauflächen ausgewiesen und zugleich denkmalgeschützte Häuser (Haus 4, 5, 16 u. 17) dafür abgerissen werden?
5. Durch die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) bei einigen denkmalgeschützten Häusern ist vorprogrammiert, dass diese Häuser entweder einen Anbau bekommen oder auch abgerissen werden können. Zum Beispiel Haus 9 u. 10. Dazu Bild 6.
6. Aus der Begründung: „Die Fläche weist zwischen den Klinikgebäuden einen starken Baumbestand auf. Außerdem gibt es Gartenflächen, Rasen- und Wildwiesenbereiche.“
Auf Seite 4 steht: „Im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf2 wird die Rheinische Landesklinik Bedburg-Hau als „parkähnlich gestaltete Waldlandschaft“ bezeichnet.“
Seite 10: „Das Gelände der LVR-Klinik wird durch den alten Baumbestand geprägt, der ihm den Charakter eines „Parkwaldes“ verleiht.“
Seite 11: „Im Bereich der Parkwald- und sonstigen Freiflächen...“
Hier wird aus einer subjektiven Betrachtung, was auch den Fachbeitrag betrifft, aus Wald nach dem Forstgesetz, eine objektive Betrachtungsweise, die suggeriert, es handele sich um einen Parkwald, was dann auf Seite 11 bekräftigt wird.
Laut Datenbestand des Landesbetriebes Wald und Holz NRW handelt es sich jedoch um Wald und untersteht dem Forst. Dazu Bild 7.
Parkwald ist ein Begriff aus der Gartenkunst bezogen auf Waldteile in gärtnerisch gestaltete Landschaftsparks. Ein klassischer Parkwald ist ein Wald ohne Unterholz und ohne Waldboden. Dennoch sind auch Parkwälder durch den hohen Anteil an Altbäumen von hohem Wert für den Arten- und Lebensraumschutz.
Auf der Seite 11 der Planung taucht dann der Begriff „Waldumwandlung“ auf. Eine richtige Feststellung – es handelt sich um Wald.
In einem Wald, selbst wenn es „nur“ ein Parkwald wäre, verbietet es sich geradezu, Flächen für die bauliche Nutzung auszuweisen.
Zusammenfassung:
Die gesamte Fläche des nördlichen Klinikbereiches wird laut Planung keinen Waldbestand mehr aufweisen. Nur noch Park in klassischem Sinne. Also gepflegte Rasenflächen mit einzelnstehenden Bäumen oder Baumgruppen. Wir geben zu bedenken, dass wenn vom Bestand nur Einzelbäume/Gruppen stehen bleiben diese Prozedur nur schwerlich überstehen werden. Jeder Waldfachmann kann ihnen dazu Auskunft geben. Die Standsicherheit dieser Bäume kann nicht gewährleistet werden, da sie zuvor im Verbund standen und schon bei leichten Stürmen nicht bestehen können.
Die gesamte Fläche des nördlichen Klinikbereiches wird wahrscheinlich nicht mehr für die Bedburg-Hauer zugänglich sein.
Abzusehen ist, dass der nachfolgende Bebauungsplan nicht anders aussehen wird wie jetzt in der Vorplanung darstellt. In der Vorplanung ist eine zeichnerische Darstellung der Investoren beigefügt. Nach uns vorliegenden Informationen werden die Investoren davon nicht Abstand nehmen.
Wir möchten Sie bitten den Planungen in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen.
Die Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren „Kein Waldsterben per Ratsbeschluss“
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.