Hau: Unternehmer stellt Antrag auf Abgrabung

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Wie jetzt bekannt wurde hat der Unternehmer Siebers bereits am 2.März beim Kreis Kleve einen Antrag zu Abgrabung in Hau, zwischen Antoniterstraße und Saalstraße gestellt. Durch den Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf ist praktisch schon eine Genehmigung für die Fläche erteilt worden. Die letztendliche Genehmigung liegt jedoch beim Kreis Kleve. Dazu muss der Antragsteller u.a. darstellen wie abgegraben und wieder verfüllt, den zeitlichen Ablauf, über welche Wege an- und abgefahren wird, an welchen Tagen und Tageszeiten. Welche Belastung für Mensch, für die Umwelt entsteht bzw. wie diese möglichst gering gehalten werden. Danach wird sich dann auch entscheiden, welche Abstände z. B. zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen.
In der zeichnerischen Darstellung im Regionalplan geht die Abgrabungsgrenze bis auf 50 Meter an das Wohngebiet (Siedlungsbereich) heran. Die Entfernung zur Klinik beträgt 150 Meter.
Laut dem Abstandserlass NRW, Stand Mai 2019, sollen Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Kies und Sand einen Abstand von 300 Metern zum Siedlungsbereich einhalten. Die Bürgerinitiative StopKiesHau stellte aus diesem Grund eine Anfrage über Bürgermeister Stephan Reinders an die Bezirksregierung. Die Antwort (verkürzt wiedergegeben) lautete:
Bei der Aufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) wurde zwar ein Abstand von 300 Metern vorgesehen, aber dieser wurde zutreffend nicht als fachrechtlich zwingend angenommen, sondern u.a. mit Offenhaltung von Spielräumen für die langfristige Siedlungsentwicklung (weich) begründet. Es handele sich nicht mehr um einen Sondierungsbereich, sondern um einen Abgrabungsbereich der bereits im GEP 86 dargestellt und im GEP 99 bestätigt wurde. Dies wurde bei der erneuten Aufstellung überprüft und bestätigt und es gab keine offensichtlichen Gründe die gegen eine Rohstoffgewinnung sprachen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung ergaben sich keine hinreichenden Argumente die gegen eine Beibehaltung der bestehenden Darstellungen und Abgrenzungen sprachen. Die Abschließende Bewertung muss daher unter Berücksichtigung des konkreten Vorhabens auf der nachgeordneten Planung- und Zulassungsebene erfolgen. Anm.: also beim Kreis Kleve).
Es gab also keine Veranlassung den Plan zu ändern, weil es keine Gründe gab, keine Veränderung der Situation zwischen der Erstaufstellung 1986 bis heute.
Das mag am grünen Schreibtisch so gesehen werden, doch vor Ort sieht das ganz anders aus, s. dazu Abb. 2. Auf den Luftbildern (Vergleich 1988/heute) ist klar zu erkennen, dass an der Antoniterstraße/Alte Landstraße Siedlungsbebauung hinzugekommen ist und auch der ganze Bereich Hebbens- und Baumannshof. Hinter der Bebauung Antoniterstraße, an der Alten Landstraße und Saalstraße sind weitere noch nicht bebaute Siedlungsbereiche ausgewiesen. 

Die unmittelbar Betroffenen sollen laut Kreis Kleve mit in das jetzt anstehende Verfahen einbezogen werden. Für die Bürgerinitiative ist es nun wichtig an die eingereichten Unterlagen heranzukommen um diese von Fachleuten überprüfen zu lassen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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