Großraumgaragen vom Tisch – Wäldchen muss wieder aufgeforstet werden
Bekanntlich sollten an der Saalstraße die Grundstücke zwischen den Hausnummern 8 und 20 bebaut werden und hinter dieser Bebauung sollten zusätzlich 35 Großraumgaragen, a 9 x 3,5 Meter, entstehen. Es ging dabei um eine Fläche von rd. 6.500 qm, die fast zu 90 Prozent durch die Maßnahme versiegelt werden sollte. Die Wohnbebauung, in der Bebauungslücke, soll weiterhin durchgeführt werden, aber die Großraumgaragen sind jetzt endgültig vom Tisch. Für die Großraumgaragen hatte der Investor den als Wald dargestellten Waldstreifen längs der Bahnstrecke bereits ohne Genehmigung gefällt. Wohl auch in der Annahme, wenn die Fläche im Bebauungsplan für die Garagen ausgewiesen sind, dann hat das seine Richtigkeit. Erkenne den Fehler - beim Bauamt?
Der Wald muss nun laut der Beschlussvorlage, Sitzung Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Gemeindeentwicklung am 12.11.2024, wieder aufgeforstet werden.
Dass die Großraumgaragen, mit enormer Flächenversiegelung nicht gebaut werden, der Wald wieder aufgeforstet werden muss, haben wir einem aufmerksamen Anlieger zu verdanken. Er hatte beobachtet, dass ein großer Anteil des Wäldchens im Januar 2024 gerodet wurde, der Rest noch folgen sollte und erstattete Anzeige beim Kreis Kleve. Es fand ein Ortstermin statt, mehrere Gespräche, die für den Investor und den Planern im Bauamt der Gemeinde nicht so ganz nach ihren Wünschen verlaufen sind. Daraufhin wurde von der Gemeinde eine Veränderungssperre für den ganzen Bereich beschlossen. Die Veränderungssperre wird nun zu Teilen aufgehoben mit dem Resultat, dass im neu zu beschließenden Bebauungsplan die Fläche für die Großraumgaragen herausgenommen wird.
Aus der Beschlussvorlage:
„Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hau, Flur 21, Teile des Flurstücks 389. Es gibt für diesen Bereich keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Um die Planung abzusichern, wurde für das Plangebiet eine Veränderungssperre beschlossen. Diese wird separat aufgehoben.
Großteile des oben genannten Flurstücks sind gemäß der Karte von Wald und Holz als Wald ausgewiesen. Eine andere Nutzung ist ohne ein Waldumwandlungsverfahren nicht möglich. Die durch die nicht genehmigten Rodungsarbeiten vorgenommene Waldentnahme muss durch den Eigentümer wieder aufgeforstet werden. Hierzu laufen die Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, Wald und Holz und den Flächeneigentümern.“
Hmm Gespräche? Die hätte man besser vorher führen sollen.
So ganz scheint man dem Investor, oder anderen möglichen Investoren und sich selbst nicht ganz zu vertrauen. Deshalb gibt es zur Veränderungssperre einen weiteren Beschlussvorschlag:
"Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für den im Lageplan skizzierten Teil der 3. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Hau Nr. 3 „Saalstraße“ für den Bereich „Am Kuhkamp“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu beschließen, um abzusichern, dass die Reihenhäuser realisiert werden können."
Zum Vergleich alter und neuer Bebauungsplan siehe letztes Bild.
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Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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