Golfplatz Moyland Flächennutzungsplanänderng abgesetzt
Der Tagesordnungspunkt Flächennutzungsplanänderung für den Golfplatz in Moyland wurde in der Hauptausschusssitzung heute am 28. März von der Tagesordnung genommen und kommt auch nicht in den Rat. Stattdessen soll der Bürgermeister in einem Dringlichkeitsbeschuss darüber entscheiden.
Begründung: „Das Gespräch in Düsseldorf zur landesplanerischen Abstimmung fände erst nach der Ratssitzung am 31. März statt. Bis zur nächsten Ratssitzung im Mai wäre es zu lange hin und deswegen würde ein Dringlichkeitsbeschluss notwendig, auch deswegen, weil der Investor anfangen möchte, nicht dass der noch abspringt.“
Die Gemeindeordnung §60 NRW sieht dieses Verfahren vor, wenn der Rat nicht rechtzeitig einberufen werden, die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können. In diesem Fall entscheidet der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied über diese Angelegenheit. Diese Entscheidung ist dem Rat in der nächsten Sitzung vorzulegen. Der Rat kann die Entscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.
Also, eine wichtige Entscheidung wird an den Hauptausschuss und Rat vorbei getroffen. Es finden keine Beratungen statt, nichts ist überprüfbar, die Anregungen und Bedenken der Anwohner und der beteiligten Behörden fallen unter den Tisch. Die Entscheidung betrifft dann auch noch Rechte anderer (Investor) und somit hat der Rat nicht mehr die Möglichkeit in einer späteren Sitzung den Dringlichkeitsbeschluss aufzuheben.
Wie kann es sein, dass die Verwaltung keinen rechtzeitigen Termin in Düsseldorf bekam, obwohl seit der Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung im August 2010 über ein halbes Jahr vergangen ist?
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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