Golfplatz Moyland: „Aus Gründen der Rechtssicherheit“

Wie bekannt wurde in der letzten Ratssitzung die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Golfplatz beschlossen. Dieser Beschluss muss nun in der Ratssitzung am 22. 09. 11 aufgehoben werden!

Zum Sachverhalt liegt den Ratsmitgliedern folgende Erklärung der Gemeindeverwaltung vor:
„Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Gemeinde Bedburg-Hau am 20.07.2011 beschlossen worden. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens dieser Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird nun gefordert, dass zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht nur die Stellungnahmen aus der Offenlage abgewogen werden, sondern gleichzeitig noch einmal die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und mit Blick auf ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Düsseldorf vom 14. 02. 2007 erscheint es deshalb angeraten, dass der Rat zum Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens (einschließlich frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet."

Ob nun damit die Planer und die Gemeindeverwaltung auf der „sicheren Seite“ ist? Wir werden sehen!

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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