Gibt es eine Grauzone im Bedburg-Hauer Rathaus? Teil 2

Die Berechtigung der GBE zum Ausbau der Römerstraße (alt) in Qualburg wird vom Bürgermeister (BM) sowie Bauamtsleiter / Geschäftsführer der GBE (LB/GF) aus folgender Zuständigkeit der GBE hergeleitet:
• Entwicklung und Vertrieb von Grundstücken, insbesondere für Zwecke des Wohnungsbaues in der Gemeinde.
Ob Berechtigung oder nicht, Tatsache ist, dass die Gemeinde im Jahre 2008 mit dem GBE einen Projektdurchführungsvertrag für die Römerstraße in Qualburg geschlossen hat.

Der Auftrag wurde im Jahre 2009 an die Fa. van den Boom erteilt, nicht nach öffentlicher, sondern nach beschränkter Ausschreibung.
Vor einem Ausbau muss natürlich eine Planung vorliegen. In diesem Falle ist sie von einer Ingenieurgesellschaft aus Bedburg-Hau erstellt worden.
Hat die GBE dem Ingenieurbüro Vorgaben für diese Planung gegeben oder wurde dem Ingenieurbüro freigestellt, nach eigenem Gutdünken und Ermessen die Planung zu erstellen? Vielleicht hat sogar der Geschäftsführer der GBE dieses Meisterwerk des Ausbaues geplant, mit oder ohne Zustimmung der Gesellschaftsversammlung?
Eine kostengünstigere Lösung wurde nicht angestrebt und auch nicht geprüft. Ein Ausbau entsprechend der Kastellstraße in Qualburg hätte völlig genügt
Die notwendige vorherige Zustimmung des Rates wurde auch am 12.12.2011 eingeholt. Leider rd. 2 Jahre zu spät .
Es wird grauer und grauer.

Weiter geht’s mit der Festlegung des Abrechnungsgebietes für die Römerstraße (alt). Der zuständige Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss hat der Vorlage des BM am 15.3.2012 zugestimmt. Die Dringlichkeit dieses Beschlusses wurde vom LB/GF damit begründet, dass Erschließungsbeiträge abgerechnet werden müssen.
Das ist aber eine überraschende Aussage, denn Monate vor diesem Beschluss ist bereits mit den meisten Eigentümern abgerechnet worden. Es wurden Ablösungsverträge in der Höhe von 8.000 bis über 10.000 Euro geschlossen.
Die Zustimmung des Rates wurde nicht eingeholt.
Vielleicht war sogar der Bürgermeister nicht informiert, denn die Verträge wurden vom 2.stellv.Bürgermeister unterzeichnet.

Zum Abschluss noch einige Details zum Ausbau dieser Straße, die in Kürze bereits fertiggestellt ist.
Die Straße wird in Pflasterbauweise ausgeführt. Die gelegten roten Pflasterbausteine sind gegenüber den Grauen um 40 bis 50% teurer. Das ist im Hinblick auf die 90%ige Finanzierung durch die Grundstückseigentümer sehr bürgerfreundlich!!
Die Straße wurde 7 m breit ausgebaut, die Römerstraße (neu) dagegen nur 6 m. Die vollen Ausbaukosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Das ist eine Ungleichbehandlung, die so nicht hingenommen werden kann.
Die Frage an den BM, welche Bedeutungen die angelegten Einengen, auch „Grüninseln“ genannt haben, wurde dahingehend vom LB/GF beantwortet, dass die angelegten Einengungen auf der Fahrbahn der Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit dienen. Außerdem werden hierdurch auch die Umweltbelange besonders berücksichtigt.

Hierzu ist folgendes zu sagen:
1) Es verbleibt, trotz Einengungen eine Durchfahrtsbreite von 5 m, so dass ein Begegnungsverkehr weiter möglich ist. Das zur Verkehrsberuhigung. Ein Schildbürgerstreich des LB/GF.
2) Der Bau eines Gehweges, entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung, wurde durch eine Änderung der Satzung, die bis heute noch nicht veröffentlicht ist und somit keine Rechtskraft erlangt hat, ausgeschlossen. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass durch Verkehrsteilnehmer, die sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden (Fußgänger, Fahrradfahrer, Kinder etc.), langsamer und aufmerksamer gefahren wird. Über diese Aussage kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Ob die Anforderungen des § 9 StWG NRW erfüllt sind, muss noch geprüft werden.
3) Nach schriftlicher Aussage des LB/GF sind durch die Anpflanzung von 4 Kugeleichen und einer Sorte sogenannter „ Bodendecker“ die Umweltbelange besonders berücksichtigt worden. Das ist sicherlich ein bedeutsamer und nennenswerter Akt. Es ist gut, dass es in Deutschland noch solche Umweltschützer gibt.

Nach den Bestimmungen des § 123 (Ab.2) BauGB sollen die Erschließungsanlagen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden.
Entspricht der Ausbau der Römerstraße (alt) diesen Bestimmungen?
Vielleicht dürfen für diesen Ausbau nur Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden?
Es wird alles geklärt werden müssen.
Übrigens muss die Römerstraße (alt) eine neue Straßenbezeichnung entsprechend ihrem Ausbau erhalten. Sie soll dann künftig heißen:

„Römer Boulevard“

Autor:

Herbert Neske aus Bedburg-Hau

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