Gibt es eine Grauzone im Bedburg-Hauer Rathaus? Teil 1.

Diese Frage kann jeder Leser dieses Beitrages für sich selber beantworten.

Grauzone definiert sich für mich als ein Bereich, in der sich Tätigkeiten abspielen, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollen.

Viele Kommunen gründen deshalb Gesellschaften, die Gemeindeaufgaben erledigen, für die ansonsten der Rat oder der Bürgermeister zuständig wären.

In der Gemeinde Bedburg-Hau gibt die „Gemeinde-Bedburg-Hau-Entwicklungsgesellschaft“ (GBE). Lt. Internet ist die GBE für folgende Aufgaben zuständig:
• Entwicklung und Vertrieb von Grundstücken, insbesondere für Zwecke des Wohnungsbaues in der Gemeinde.
• Ankauf und Entwicklung von Flächen zur Schaffung eines Öko-Kontos zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landwirtschaft.
• Abwasserentsorgung der Gemeinde.
• Durchführung von vorstehenden Aufgaben auch auf der Grundlage von Treuhandverträgen mit der Gemeinde.
Nach meinen Informationen hat die GBE noch weitere Aufgaben.
Aus welchem Grunde hier eine Aktualisierung unterblieben ist, ist nicht nachvollziehbar.
Die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführer. Für gewisse Tätigkeiten hat der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen. Ob ein Aufsichtsrat besteht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist Gemeindeoberamtsrat Dieter Henseler. Für seine Tätigkeit erhält er eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Neben der Tätigkeit als Geschäftsführer ist Henseler in der Gemeindeverwaltung noch zuständig für den Fachbereich Planen und Bauen. Außerdem ist er 2. stellv. Bürgermeister.
Ich frage mich, für welchen Aufwand hier eine Entschädigung gezahlt wird. Ich gehe davon aus, dass entstehende Reise- und Bewirtungskosten von der Gemeinde oder auch von der GBE getragen werden.
Da der Geschäftsführer der GBE für die Erledigung der umfangreichen Aufgaben der GBE zuständig ist und darüber hinaus noch für dienstliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen muss, für die er ja auch von der Gemeinde bezahlt wird, stellt sich die Frage, ob das ohne Hilfe möglich ist.
Soweit ich erfahren konnte, gibt es bei der GBE wohl eine Hilfskraft für ganze oder halbe Tage. Darüber hinaus werden vom Geschäftsführer noch Bedienstete der Gemeinde eingesetzt. In welchem Umfange ist nicht bekannt.
Haben der Bürgermeister und der Rat hiervon Kenntnis? Gibt es hierüber vertragliche Vereinbarungen zwischen GBE und der Gemeinde? Wer haftet für Unfallschäden?
Die GBE wird jedes Jahr durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören u. a. die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.
Eine Einsicht in den Prüfungsbericht wurde mir vom GF-GBE nicht gestattet.
Es stellen sich hierzu noch weitere Fragen, z.B. von wem werden die Kassengeschäfte der GBE wahrgenommen? Werden Kassenprüfungen durchgeführt?
Wird die Genehmigung der Gesellschafterversammlung zu den zustimmungsbedürftigen Tätigkeiten des Geschäftsführers eingeholt?
Von der GBE werden seit Jahren auch Straßen in Neubaugebieten hergestellt, sowie auch bestehende Straßen ausgebaut. Ist sie hierzu berechtigt?
Eine Überprüfung durch den Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist hier dringend erforderlich.
Auch die Frage muss gestattet sein, ob diese Gesellschaft überhaupt eine Daseinsberechtigung hat? M.E. ist sie völlig überflüssig. Finanzielle Vorteile kann ich nicht erkennen.
Im 2. Teil werde ich über die Tätigkeit der GBA beim Ausbau der Römerstraße (alt) in Qualburg berichten. Hier sind auch viele Ungereimtheiten festzustellen.

Autor:

Herbert Neske aus Bedburg-Hau

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