Gebühren Steigerung um mehr als 500 Prozent

Bürger zahlt alles.......
Durch die fehlende Schlüsselzuweisung des Landes hat die Gemeinde die Abgaben drastisch erhöht. Die Abgaben für den Winterdienst je nach Kategorie um mehr als 500 Prozent! Die Gemeinde spricht hier von Anpassung! Mir ist nicht bekannt, dass Löhne, Dienstleistungen und Materialien seit Einführung des Euro (2002) auch nur annähernd eine derartige Erhöhung erfahren haben. Besonders betroffen sind die Eigentümer mit Eckgrundstücken.
Es ist hochgradig ungerecht und unsozial, dass diese Bürger finanziell doppelt belangt werden, zumal ihnen auch die Straßenreinigung für zwei Straßen auferlegt ist. Hierzu sei kurz erwähnt, dass mein Grundstück bisher 38m, nach der neuen Berechnung nun 37m Länge aufweist! Habe ich in all den Jahren zuviel gezahlt oder wollte man mir nun etwas Gutes tun?
Aber die Verantwortlichen sehen vielleicht alles ganz anders? Möglich ist ja, dass diesen Bürgern ein Ehrenstatus zutei wird!
Sie reinigen zwei Straßen, zahlen für zwei Straßen, entlasten somit ihre Mitbürger und tragen noch zur finanziellen Unterstützung der Gemeinde bei!
Was für eine Ehre!
Ist den Verantwortlichen nicht bekannt (od.haben sie sich nicht die Mühe gemacht), dass durch Anwendung eines anderen Berechnungsschlüssels eine gerechtere Verteilung möglich ist, zumal die Eckgrundstückseigentümer ohnehin durch die doppelte Straßenreinigung im Nachteil sind. Auch die Gemeinde hätte dadurch keine finanziellen Einbußen.
Bei den Steuerbescheiden 2012 haben die Verantwortlichen eindeutig gegen ihre eigene Satzung verstoßen. Alle Bescheide mit der Abgabenart -S- sind demnach falsch! Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Ratsbeschluss vom 12.12.2011) sind die Gebühren unrechtmäßig bereits am 15.02.12 anteilmäßig erhoben worden. Laut Satzung sind diese jedoch erst
1 Monat nach Erhalt des Bescheides fällig. Da der Bescheid mit dem 06.02.12 datiert ist, hätte die Gemeinde die Gebühren frühstens am 06.03.12 einfordern dürfen. Ich habe daher die Forderung vom 15.02.12 gekürzt und natürlich einen Mahnbescheid bekommen. Auf meinen Widerspruch mit dem Hinweis auf die Satzung wurde der Mahnbescheid umgehend storniert.
Die Gebühren 3 Wochen zu früh erhoben, ergibt schon eine beträchtliche Summe! Man muss kein Mathematiker sein, um eine Hochrechnung anzustellen! Aber was macht die Gemeinde nun mit den zu Unrecht eingenommenen Zinsen ihrer Bürger?
Ich will niemandem hier eine Absicht unterstellen, aber ich finde eine derartige Arbeitsweise verantwortungslos und bedauerlich! Was beschließt man eigentlich, wenn man die eigene Satzung nicht kennt!?
Früher habe ich gelernt: die Gemeinde vertritt die Interessen ihrer Bürger - aber heute!

Autor:

Gerd Schild aus Bedburg-Hau

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