Frankreich: Fracking-Verbot ist Verfassungskonform

Das oberste Gericht in Frankreich hat am 10. Oktober 2013 geurteilt, dass das Frackingverbot mit der französischen Verfassung vereinbar ist.
Gegen das Frackingverbot vom 13. Juli 2011 hatte die Schuepbach Energy LLC, ein Erdgas-und Energie-Unternehmen, engagiert sich in der Exploration von Erdgasvorkommen in den Vereinigten Staaten, Dänemark, Frankreich, Schweiz und Uruguay mit Sitz in Dallas, Texas beim französischen Verfassungsgericht Klage eingereicht. Der Kläger berief sich auf das Gleichheitsgesetz, auf die unternehmerische Freiheit, Verstoß gegen die Garantie der Rechte und das Recht auf Eigentum, sowie den Verstoß gegen die Grundsätze der Artikel 5 und 6 der Umwelt-Charta.
Der französische Verfassungsrat wies diese Klage in allen Punkten zurück und kam zu dem Ergebnis, dass das Fracking-Verbotgesetz Verfassungskonform ist.
Das Urteil:
Artikel 1 -. Abschnitte 1 und 3 des Gesetzes Nr. 2011-835 vom 13. Juli 2011.
Das Verbot zur Exploration und Gewinnung von Öl und Gas durch Hydraulic Fracturing Minen und die exklusiven Lizenzen aufzuheben steht im Einklang mit der Verfassung.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Französisch Republik veröffentlicht, benachrichtigt gemäß Artikel 23-11 der Verordnung vom 7. November 1958 genannten.
Beschlossen durch den Verfassungsrat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 2013 wird begleitet von: Herr Jean-Louis Debré Präsident Jacques Barrot, Frau Claire Bazy MALAURIE, Nicole Belloubet, MM. Guy Canivet, CHARASSE Michel Renaud DENOIX SAINT MARC, Hubert Haenel und Nicole MAESTRACCI.
Veröffentlicht am 11. Oktober 2013.

Hier zum Originaltext Urteil:

http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/les-decisions/acces-par-date/decisions-depuis-1959/2013/2013-346-qpc/decision-n-2013-346-qpc-du-11-octobre-2013.138283.html

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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