EU-Richtlinie kontra Kunst im Kreisel

Grafik: GvMeegen
11Bilder

Die EU-Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur machte in den letzten Wochen Schlagzeilen. Die Richtlinie soll das Sicherheitsniveau der Straßen erhöhen, indem Mittel gezielt in Straßen mit hoher Unfallhäufigkeit investiert werden. Betroffen davon sind auch Kreisverkehre die mit Kunstwerken eine hohe Gefahr darstellen sollen. In Baden-Württemberg hat die grün-rote Landesregierung bereits die EU-Richtlinie in einem „Kreiselkunsterlass“ umgesetzt. Über 50 Kunstwerke im Kreisel sollen zurückgebaut oder entfernt werden, weil zu gefährlich. Mit anderen Worten, bei erhöhter Geschwindigkeit besteht die Gefahr, dass ein Fahrzeug in den Kreisel rast und es dabei zu erheblichen Verletzungen kommen kann. Tatsächlich hat es auch schon Todesfälle gegeben. In Baden-Württemberg gehen nun die Gemeinden und Bürger auf die Barrikaden.

Fünf Kreisel die mit Kunstwerken oder symbolträchtigen Bauten bestückt sind haben wir in Bedburg-Hau. Besteht auch bei uns die Gefahr, dass eventuell Kunstwerke aus den Kreiseln entfernt werden müssen und wie steht die Landesregierung dazu? Diese Frage wurde mir nun durch den Pressesprecher Bernhard Meier, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW beantwortet.
„...mit der Verordnung 2008/96/EG mit dem Titel "Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur" will die EU ihrem verkehrspolitischen Ziel, das im "Weißbuch Verkehr" der Europäischen Union festgehalten wurde, näher kommen. Demzufolge soll bis zum Jahr 2050 die Anzahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen null betragen. Um das zu erreichen, zählt die Verordnung bei den potenziellen Abhilfemaßnahmen auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" auf.
Solche feststehenden Hindernisse können auch in Kreisverkehren (und auch als Kunstwerke) stehen. Sofern sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, sollen sie ggf. beseitigt werden.
In NRW geht man aber anders vor. Hier wird in der Regel bereits bei der Planung jeder einzelne KVP (Kreisverkehrsplatz) einem Sicherheitsaudit unterzogen.
Dabei ist zu berücksichtigen, ob der KVP innerhalb einer Ortsdurchfahrt (max. Tempo 50) oder auf freier Strecke liegt. Auch ist zu untersuchen, ob das Kunstwerk hinreichend Abstand von der Achse hat, die ein Verkehrsteilnehmer befahren würde, der (z.B. nachts bei schlechten Sichtverhältnissen) nicht bemerkt, dass er durch einen KVP fährt.
Die EU-Verordnung fordert unter anderem die Einführung eines Sicherheitsaudits, die Zertifizierung der Auditoren und eine streckenbezogene Unfallauswertung. Alle drei Punkte sind in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt. Einer zusätzlichen Verordnung bedarf es daher nicht.“

Es wird also in NRW keinen „Kreiselkunsterlass“ geben. Sorge macht mir jedoch die Aussage: „...auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen"“
Zählen Bäume auch zu „feststehenden Hindernissen“?

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

50 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.