Denkmalbereich Louisendorf – eine unendliche Geschichte
Heinz Minor gab zur seiner Amtseinführung zum Ortsvorsteher von Louisendorf 2006 ein Interview in der Rheinischen Post (16.9.2006). Minor: „Als erstes möchte ich die Dorferneuerung, die Karl Hans angefangen hat, wie der Restschulhof und der Louisenplatz abschließen.“
Nachfrage: Was meinen Sie genau damit?
Minor: „Zum Beispiel die Bebauung in Louisendorf, die wegen des Denkmalschutzbereiches bald nicht mehr gegeben sein wird. Hier möchte ich in Zukunft zu den richtigen Stellen - zum Bauamt, zum Kreis – verknüpfen.“
Herr Minor wusste also genau was der Denkmalschutz/Denkmalbereich Louisendorf für die Zukunft seines Dorfes bedeutet.
Wissen das auch alle Louisendorfer, alle Bauwilligen, auch Auswärtige die in Louisendorf eventuell bauen möchten? Aktuell bietet ein Unternehmen Baugrundstücke in Louisendorf im Internet an. Näheres dazu, siehe unten "Louisenplatz: Grundstücke/Haus-Angebot"
Suche nach der Denkmalbereichssatzung
Wer näheres zum Denkmalbereich Louisendorf erfahren möchte, was z. B. in der Satzung steht, der wird sie nicht finden. Die Satzung ist im Zeitalter des Internets nicht öffentlich. Nur auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung wird man sie bekommen. Googelt man „Denkmalbereich Louisendorf“ so erhält man einige Einträge im Lokalkompass, an erster Stelle jedoch „Louisendorf-Wikipedia“. Hier hatte ich vor einigen Jahren den Beitrag „Wegen der Besonderheiten seines Siedlungsgrundrisses ist Louisendorf seit 2002 als Denkmalbereich ausgewiesen“ mit Auszügen aus der Satzung, eingestellt.
Zusage nicht gehalten
Als ich noch im Gemeinderat saß habe ich mehrmals gefordert und beantragt, dass die Denkmalbereichssatzung, wie andere Satzungen auch, auf der Web-Seite (Ortsrecht) der Gemeinde veröffentlicht wird, letztlich in der Ratssitzung am 20.3.2014; hier Zitat aus der Niederschrift:
g) Ratsmitglied van Meegen regt an, die Denkmalbereichssatzung „Louisendorf“ in das gemeindliche Ortsrecht aufzunehmen. Gemeindeverwaltungsrat Henseler sichert Erledigung zu. Diese Zusage wurde bis heute nicht eingehalten und wie ich nun erfahren habe wird dies auch nicht geschehen.
Kreis Kleve hatte jahrelang keine Kenntnis
Die Denkmalbereichssatzung gibt es seit 2002 und man sollte annehmen, dass die Genehmigungsbehörde Kreis Kleve auch alle Bauvorhaben überprüfte, ob sich diese mit der Satzung vereinbaren lassen. Doch war das so? Nein, denn der Kreis Kleve hatte jahrelang keine Kenntnis von der Denkmalbereichssatzung!
Ratssitzung am 26.5.2011 Niederschrift Punkt Verschiedenes:
e) Ratsmitglied van Meegen fragt, ob es richtig sei, dass der Kreis Kleve erst 2009 über die bestehende Denkmalbereichssatzung informiert worden sei und wann die Veröffentlichung erfolgte.
Gemeindeoberamtsrat Henseler entgegnet, dass die Satzung 2002 veröffentlicht worden sei und des den Tatsachen entspreche, dass die Kreisverwaltung 2009 davon in Kenntnis gesetzt worden sei.
Erinnerungen: "Ich find's heftig"
von Andreas Gebbink NRZ 17.5.2010
"Gegen den Willen des Louisendorfers Jakob Hans ist ein Verfahren zum Bau von drei Einfamilienhäusern auf seinem Grundstück eingeleitet worden. Bürgermeister Peter Driessen entschuldigte sich bei ihm." Siehe dazu Bericht: hier klicken
Louisenplatz: Grundstücke/Haus-Angebot
Am Louisenplatz werden 2 Grundstücke mit 2 Neubauten angeboten. Auf meine Anfrage beim Anbieter, ob man da bauen darf, obwohl es einen Bereichsdenkmalschutz gibt (Freiflächen sind geschützt) erhielt ich folgende Antwort: „...vielen Dank für Ihre Anfrage sowie für Ihr Interesse an unseren Bauvorhaben. Nach mehrfachem Informationsaustausch ist eine Bebauung grundsätzlich genehmigungsfähig. Es muss allerdings aktuell geprüft werden, ob es Auflagen in Bezug auf den angrenzenden Bauernhof gibt. Zur Absicherung müssen wir nun eine Bauvoranfrage stellen...“
„mehrfachem Informationsaustausch“ mit wem?
„Auflagen in Bezug auf den angrenzenden Bauernhof“? Ja, die gibt es auch. Auflagen bezüglich Denkmalschutz? ... Fehlanzeige!
Wer nachschauen möchte wie sich der „Investor“ das Bauen am Louisenplatz vorstellt, gehe auf diese Seite: http://bauformart-gmbh.de/angebote/ dann Auswahl Kleve (Kreis), danach Auswahl Stadtteil/Gemeinde (Bedburg-Hau) – Ergebnisse anzeigen und es erscheinen 2 Angebote am Louisenplatz.
Anmerkung: Bei den Baugrundstücken handelt es sich um eine Freifläche am Louisenplatz zwischen zwei Höfen. Auf der Fläche (Wiese) stehen einige Obstbäume und die Fläche wird straßenseitig durch eine Hecke begrenzt; s. Bild 2. In der Satzung sind ausdrücklich die Freiflächen geschützt...in der typischen Abfolge: Hoffläche, Nutzgarten, Obstwiese, Wiese, Ackerfläche.
Hier die S A T Z U N G
für den Denkmalbereich Louisendorf in der Gemeinde Bedburg-Hau vom 25.09.2002
Aufgrund von § 2 Abs. 3 und § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980 (GV NRW S. 226), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV NRW S. 708), in Verbindung mit den §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2001 (GV NRW S. 811), hat der Rat der Gemeinde Bedburg-Hau in seiner Sitzung am 24.09.2002 und am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Örtlicher Geltungsbereich
(1) Das Gebiet Louisendorf wird als Denkmalbereich festgesetzt und unter Schutz gestellt.
(2) Der Denkmalbereich umfasst sämtliche Flurstücke der Gemarkung Louisendorf. Er umfasst den Ortsteil in seinen historischen Grenzen. Die Grenze ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
In dem Geltungsbereich dieser Satzung , in dem Maßnahmen gemäß § 9 erlaubnispflichtig sind, sind die Ortsstruktur und das Erscheinungsbild Louisendorf einschließlich der Sichtbezüge auf die Elisabethkirche, der Dorfgrundriss, die überkommene historische Bebauung (Einzeldenkmäler wie bereichsprägende Bausubstanz) und die Freiflächen geschützt.
Das Gesamterscheinungsbild der Siedlung wird bestimmt durch
- den historischen Siedlungsgrundriss in seiner Aufteilung durch das rasterförmige Wegesystem, teilweise alleeartig angelegt, die zentrale Platzbildung sowie das überkommene Verhältnis zwischen den bebauten und landwirtschaftlich genutzten unbebauten Freiflächen in der typischen Abfolge: Hoffläche, Nutzgarten, Obstwiese, Wiese, Ackerfläche
- die Einzeldenkmäler bzw. das äußere Erscheinungsbild der bereichsprägenden Gebäudesubstanz in ihrer teilweise erhaltenen Gruppierung zu Nachbarschaften entlang der Straßen. Der charakteristische Haustyp für Louisendorf ist das giebelständige, ein-geschossige Wohn-Stallhaus aus Backstein über langrechteckigem Grundriss mit flach geneigtem Krüppelwalmdach mit geschlossenen Dachflächen ohne Dachaufbauten. Schutzziel ist die Erhaltung der Dachflächen ohne - insbesondere straßenseitig - störende Dachaufbauten oder Dacheinschnitte. Die Bauten mit Nebennutzungen sind in der Baukörperausbildung nachgeordnet und gruppieren sich freistehend um den Hof
- die charakteristische Bepflanzung aus Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen, Obstwiesen und Schnitthecken als Gartenbegrenzung.
§ 3 Begründung
Das Erscheinungsbild, der Dorfgrundriss (als geplante Einheit) und die überkommene histo-rische Bebauung (insbesondere die Entwicklung des Haustyps von der 1. Hälfte des 19. Jhs. bis zur 1. Hälfte des 20. Jhs.) sind - in ihrem Zusammenhang - von Bedeutung für die Ge-schichte des Menschen; aus wissenschaftlichen - besonders bau- und siedlungsgeschicht-lichen - und städtebaulichen Gründen besteht an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffent¬liches Interesse.
Die Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland sind dieser Satzung nachrichtlich als Anlagen beigefügt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Bleibt die Frage: Warum sträubt sich die Gemeindeverwaltung so sehr dagegen die Denkmalbereichssatzung im Ortsrecht der Gemeinde einzustellen und damit für alle zugänglich zu machen?
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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